Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Bodenordnungsverfahren Betriebsgelände Haarhausen
Az.: 1-8-0659
Im Bodenordnungsverfahren Betriebsgelände Haarhausen, Landkreis Ilm-Kreis werden die Ergebnisse der Änderung der Wertermittlung gemäß § 63 Absatz 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) i. V. m. § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), so wie sie am 24.07.2023 ausgelegen haben, festgestellt.
Im Wertermittlungsrahmen werden folgende Wertklassen hinzugefügt bzw. aktualisiert:
| Wertklasse | Wertzahlen in WE/ha | Klassenzeichen |
| GFGI 1 | 800 | Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie |
| GFGI 2 | 640 | GFGI 1, mit Leitung belastet |
| A 1 | 125 | Ackerland in der Gemarkung Haarhausen |
| A 2 | 105 | Ackerland in der Gemarkung Holzhausen |
| A 3 | 75 | Ackerland in der Gemarkung Röhrensee |
| A 4 | 60 | Ackerland der Wertklasse A 3 mit Leitungen belastet |
| GR 1 | 70 | Grünland in der Gemarkung Holzhausen |
| GR 2 | 50 | Grünland in der Gemarkung Röhrensee |
| S 2 | 800 | Straßen auf privaten Flächen im Bereich GFGI 1 |
| S 3 | 640 | S 2, mit Leitung belastet |
| S 4 | 260 | Straßen auf privaten Flächen gemäß Verkehrsflächenbereinigungsgesetz mit 20 % des Bodenwertes (13,00 €/m²) |
| WAB 2 | 260 | Bach auf privaten Flächen gemäß Verkehrsflächenbereinigungsgesetz mit 20 % des Bodenwertes (13,00 €/m²) |
Gründe:
Auf die gesetzlichen Grundlagen sowie die übrigen Erläuterungen zu den Grundlagen der Wertermittlung wird Bezug genommen. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden am 10.01.2017 offengelegt und mit Beschluss vom 25.01.2017 festgestellt.
Infolge der Änderung der zu Grunde gelegten Bodenrichtwerte für Ackerland und baureifes Land, der Hinzuziehung von Tauschflächen sowie einer aktuellen Vermessung der Topographie und des Gebäudebestandes ist eine Aktualisierung der festgestellten Wertermittlung erforderlich. Diesen Tatsachen wird durch die Änderung der Wertermittlung Rechnung getragen.
Für die Nutzungsarten GFGI, A, S und WAB wurde vor Aufstellung des Bodenordnungsplanes die der Abfindung zu Grunde gelegte Wertermittlung überprüft. Zusätzlich werden die Wertklassen GR 1 und GR 2, zur Bewertung der hinzugezogenen Tauschflächen eingeführt.
Für die Nutzungsarten S 1 und WAB 1 ist keine Wertänderung eingetreten.
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in Wertermittlungskarten im Maßstab 1:1500 bzw. 1:300 eingetragen. Diese haben am 24.07.2023 zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
In dem Anhörungstermin am selbigen Tag wurden den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht. Damit ist die Voraussetzung für die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
| Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen |
| Hans-C.-Wirz-Straße 2 |
| 99867 Gotha |
einzulegen.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Gotha, 27. Juli 2023
Im Auftrag — (DS)
gez. Sonja Leber
Referatsleiterin
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
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