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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Informationen der Gemeindeverwaltung

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Bodenordnungsverfahren Betriebsgelände Haarhausen

Az.: 1-8-0659

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Bodenordnungsverfahren Betriebsgelände Haarhausen, Landkreis Ilm-Kreis werden die Ergebnisse der Änderung der Wertermittlung gemäß § 63 Absatz 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) i. V. m. § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), so wie sie am 24.07.2023 ausgelegen haben, festgestellt.

Im Wertermittlungsrahmen werden folgende Wertklassen hinzugefügt bzw. aktualisiert:

Gründe:

Auf die gesetzlichen Grundlagen sowie die übrigen Erläuterungen zu den Grundlagen der Wertermittlung wird Bezug genommen. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden am 10.01.2017 offengelegt und mit Beschluss vom 25.01.2017 festgestellt.

Infolge der Änderung der zu Grunde gelegten Bodenrichtwerte für Ackerland und baureifes Land, der Hinzuziehung von Tauschflächen sowie einer aktuellen Vermessung der Topographie und des Gebäudebestandes ist eine Aktualisierung der festgestellten Wertermittlung erforderlich. Diesen Tatsachen wird durch die Änderung der Wertermittlung Rechnung getragen.

Für die Nutzungsarten GFGI, A, S und WAB wurde vor Aufstellung des Bodenordnungsplanes die der Abfindung zu Grunde gelegte Wertermittlung überprüft. Zusätzlich werden die Wertklassen GR 1 und GR 2, zur Bewertung der hinzugezogenen Tauschflächen eingeführt.

Für die Nutzungsarten S 1 und WAB 1 ist keine Wertänderung eingetreten.

Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in Wertermittlungskarten im Maßstab 1:1500 bzw. 1:300 eingetragen. Diese haben am 24.07.2023 zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

In dem Anhörungstermin am selbigen Tag wurden den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht. Damit ist die Voraussetzung für die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2

99867 Gotha

einzulegen.

Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Gotha, 27. Juli 2023

Im Auftrag —  (DS)

gez. Sonja Leber

Referatsleiterin

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.