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Postscriptum Amtsblatt Amt Wachsenburg
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Ortsteilräte am 01.09.2024

1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl der Ortsteilräte in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung Bechstedt-Wagd, Bittstädt, Eischleben, Haarhausen, Holzhausen, Ichtershausen, Rehestädt, Rockhausen, Röhrensee, Sülzenbrücken und Thörey sowie dem Ortsteil mit gemeinsamer Ortsteilverfassung Kirchheim und Werningsleben der Gemeinde Amt Wachsenburg

in der Gemeinde Amt Wachsenburg wird in der Zeit vom 12.08.2024 bis zum 16.08.2024 während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Freitag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

in 99334 Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, Ortsteil Ichtershausen, Erdgeschoss rechts - Büro Einwohnermeldeamt, ausgelegt und für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt, sodass die die Einsichtnahme durch ein Bildschirmgerät/Datensichtgerät ermöglicht wird.

2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 12.08.2024 bis zum 16.08.2024 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, Ortsteil Ichtershausen, 99334 Amt Wachsenburg schriftlich erhoben oder zur Niederschrift im Büro Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss rechts während der üblichen Dienstzeiten am

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Freitag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.

3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 11.08.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,

5.1.) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder

5.2.) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a)

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,

b)

wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder

c)

wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.

6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2024 bis 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung während der üblichen Dienstzeiten am

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Freitag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

in 99334 Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, Ortsteil Ichtershausen, persönlich oder schriftlich beantragt werden.

Eine elektronische Antragstellung kann ebenfalls unter https://wahlen.thueringen.de erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 31.08.2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Ichtershausen, den 11.07.2024

gez.

Machleb

Wahlleiter

Wahlbekanntmachung für die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung Bectstedt-Wagd, Bittstädt, Eischleben, Haarhausen, Holzhausen, Ichtershausen, Kirchheim/Werningsleben Rehestädt, Rockhausen Röhrensee, Sülzenbrücken und Thörey am 01.09.2024

1. Am 01.09.2024 findet die Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung Bectstedt-Wagd, Bittstädt, Eischleben, Haarhausen, Holzhausen, Ichtershausen, Kirchheim/Werningsleben Rehestädt, Rockhausen Röhrensee, Sülzenbrücken und Thörey von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2. Die Gemeinde bildet 14 Stimmbezirke und ein gemeinsames Briefwahllokal. Die Wahlräume werden an folgenden Örtlichkeiten eingerichtet:

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.

Für die Ortsteile mit Ortsteilverfassung ergebt sich auf Grundlage des § 45 Abs. 3 ThürKO folgende Anzahl der Stimmen (entspricht der Anzahl der zu wählenden weiteren Mitglieder des Ortsteilrates):

Bechstedt-Wagd

4 Stimmen

Bittstädt

6 Stimmen

Eischleben

6 Stimmen

Haarhausen

6 Stimmen

Holzhausen

6 Stimmen

Ichtershausen

10 Stimmen

Kirchheim/Werningsleben

6 Stimmen

Rehestädt

4 Stimmen

Rockhausen

4 Stimmen

Röhrensee

4 Stimmen

Sülzenbrücken

6 Stimmen

Thörey

4 Stimmen

Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge werden auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler kann seine Stimmen dadurch vergeben, indem er die vorgedruckten Bewerber kennzeichnet oder andere wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum.

6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 01.09.2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):

8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird ggf. am Montag, dem 02.09.2024 um 09:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr in den Räumen der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg, Ortsteil Ichtershausen, kleiner Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung, fortgesetzt.

Ichtershausen, den 17.07.2024

Machleb

Wahlleiter