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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil
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WALDGENOSSENSCHAFT FERNHOLZ ELLEBEN – Bekanntmachung auf der Grundlage des §54b Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz(ThürWaldG)

Die Waldgenossenschaft Fernholz beabsichtigt auf der Grundlage des Thür-WaldG § 54, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.

Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.

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Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis) und

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Verzeichnis der Mitglieder der der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsverzeichnis)

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 01.02.2023 bis 28.02.2023

Ort der Auslegung:

99334 Elleben, An der Hauptstraße 29 und

99310 Osthausen-Wülfershausen, VG“ Riechheimer Berg“, Am Flugplatz 10

Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht werden.

Reinhardt Kämpf

Vorsitzender