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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 1/2024
Nichtamtlicher Teil
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Kreishaushalt im Überblick - Was hinter den Zahlen steckt

Aktuell befindet sich der Haushalt 2024, den die Kreisverwaltung dem Kreistag im vergangenen Jahr vorgelegt hat, in den Haushaltsberatungen des Kreistages und seiner Ausschüsse. Wie in den letzten Jahren wird auch in diesem Jahr hart um die Finanzen gestritten. Das aktuelle Ziel der geführten Debatten ist hauptsächlich eine Senkung der Kreisumlage zu erreichen. Dass eine solche Debatte, die sich lediglich an der Höhe der Kreisumlage ausrichtet, alles andere als zielführend ist, hat die Kreisverwaltung durch die Landrätin und die zuständigen Fachämter bereits mehrfach unter Vorlage von Fakten dargelegt.

Doch was ist eigentlich der Kreishaushalt, was ist die Kreisumlage und wie finanziert sich der Ilm-Kreis?

Die Grundstruktur des Kreishaushaltes

Der Haushaltsplan des Ilm-Kreises besteht aus einem Verwaltungs- und einem Vermögenshaushalt.

Der Zweck der Haushaltaufstellung ist die Planung der Erledigung von Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen. Im Entwurf des Haushaltes 2024 des Ilm-Kreises liegt das Verhältnis zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen bei 97,8 Prozent zu 2,2 Prozent. In diesen 2,2 Prozent freiwilliger Leistungen finden sich u.a. die finanziellen Mittel für die Musikschule (größter Einzelanteil), die Förderung des Tourismus und die Unterstützungen in den Bereichen Kultur und Ehrenamt.

Der Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht im Vermögenshaushalt abgebildet werden dürfen. Dies sind unter anderen Einnahmen und Ausgaben, welche das Vermögen nicht erhöhen oder verringern (also keine Anlagen oder Anschaffungsgegenstände, die vermögensbildend sind) oder Einnahmen wie Zuweisungen vom Land (z. B. Schlüsselzuweisungen, Mehrbelastungsausgleich und die Kreisumlage) und fortlaufende Ausgaben.

Im aktuellen Haushaltsentwurf hat der Verwaltungshaushalt ein Volumen von 184.045.880 EUR.

Diese teilen sich wie im folgenden Diagramm dargestellt auf:

Wie aus dem Diagramm ersichtlich ist, sind die größten Ausgabenposten die Ausgaben für die soziale Sicherung mit 55 % und für den Schulbetrieb mit 13 %. Dies zeigt, dass bereits diese beiden wichtigen und pflichtigen Ausgabenpositionen 68 % des gesamten Kreishaushaltes ausmachen.

Besonders im Bereich der sozialen Sicherung und des Sozialamtes sind in den letzten Jahren die Ausgaben erheblich gestiegen und konnten nicht durch zusätzliche Einnahmen und Ausgleichszahlung kompensiert werden, wie aus der folgenden Grafik für den Bereich Sozialamt ersichtlich ist:

Besonders diese Ausgabensteigerungen und auch die weiteren Ausgaben im Verwaltungshaushalt müssen durch finanzielle Einnahmen abgedeckt werden. Ein Haushalt muss immer ausgeglichen sein. Dies bedeutet, dass die Einnahmen und die Ausgaben sich die Waage halten müssen.

Der Ilm-Kreis hat aber kaum eigene Einnahmequellen, außer aus der Erhebung von Gebühren, bspw. bei der Kfz-Zulassung. Dies ist allerdings nur ein sehr geringer Anteil der gesamten Einnahmen im Verwaltungshaushalt. Die Möglichkeiten sind daher sehr beschränkt.

Die größten Anteile der Einnahmen im Verwaltungshaushalt machen die Einnahmen aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Freistaates Thüringen (sogenannte Schlüsselzuweisungen und Mehrbelastungsausgleiche), aus Ausgleichszahlungen (soziale Sicherung, Schullastenausgleich und ÖPNV) sowie die Kreisumlage aus.

Soweit die allgemeinen Zuweisungen des Freistaats Thüringen und alle Finanzeinnahmen und Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb eines Landkreises dessen Finanzbedarf nicht decken können, ist nach § 25 des Thüringer Finanzausgleichgesetzes eine Umlage zur Deckung des finanziellen Bedarfs von den kreisangehörigen Gemeinden und Städte zu erheben. Dies ist die sogenannte und viel diskutierte Kreisumlage.

Die Kreisumlage

Die Bemessung der Höhe der Kreisumlage richtet sich dabei immer an der Finanzstärke der jeweiligen Stadt oder Gemeinde aus. Auch die Einwohnerzahl spielt eine Rolle bei der Bemessung. Haben Städte und Gemeinden Mindereinnahmen oder Minderausgaben im jeweilig zu berechnendem Haushaltsjahr, wird dies bei der Höhe der Kreisumlage berücksichtigt.

Aus der Aufstellung der Umlagegrundlage, dies entspricht den Einnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, wird der Umlagesatz (Hebesatz der Kreisumlage) berechnet. Im Ilm-Kreis beträgt die Umlagegrundlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Jahr 2024 insgesamt 135 Mio. EUR.

Für das Jahr 2024 soll der Hebesatz 39,7 % der Umlagegrundlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden betragen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Umlagegrundlage und der Kreisumlage gibt die nachfolgende Grafik:

Wie aus der Grafik ersichtlich ist, entwickeln sich die Umlagegrundlage und die Kreisumlage gleichermaßen. Den immer wieder hervorgebrachten Aussagen in den Haushaltsdiskussionen von Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und einzelnen Mitgliedern des Kreistages, dass durch die erhobene Kreisumlage die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übermäßig belastet werden und deren finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet sei, kann nur widersprochen werden.

Vermögenshaushalt

Zuerst muss der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Darüber gehende Einnahmen werden für Investitionen in den Vermögenshaushaushalt überführt. Dieser Betrag wird auch als die Zuführung zum Vermögenshaushalt bezeichnet. Dieser Zuführungsbetrag muss mindestens in Höhe der Kreditbeschaffungskosten und der ordentlichen Tilgung von Krediten geplant werden.

Die im Vermögenshaushalt dargestellten Einnahmen und Ausgaben haben erhöhende oder verringernde Auswirkungen, was das Vermögen des Landkreises betrifft, und sind deshalb nicht im Verwaltungshaushalt abgebildet.

Für das Jahr 2024 sind im Entwurf des Haushaltsplanes 20.649.200 EUR eingeplant.

Unter anderem sollen damit:

Neubau und Sanierung von Kreisstraßen

Sanierungen von Gebäuden (Schulen) und Ersatzneubau von schulischen Sporthallen

Investitionen in die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Usw.

finanziert werden.

Ebenso werden im Vermögenshaushalt zweckgebunden Zuweisungen vom Land oder vom Bund für Investitionen (Fördermittel) als Einnahme veranschlagt und stehen zur Finanzierung der dazugehörigen Ausgaben zur Verfügung. Diese Einnahmen dürfen nicht zur Finanzierung anderer Ausgaben verwendet werden.

Folgende Grafik gibt eine Übersicht über die geplanten Ausgaben des Vermögenshaushaltes im Jahr 2024:

Wie aus der Grafik ersichtlich ist, investiert der Ilm-Kreis 54 % (11.151.250 EUR) seines Vermögenshaushaltes in die kreiseigenen Schulen. Weitere 28 % wendet der Landkreis für die allgemeine Finanzwirtschaft aus, was u.a. die Tilgung von Krediten bedeutet, mit denen bereits in den Vorjahren auch in die Schulen, Straßen und den Brandschutz des Landkreises investiert wurde.

Ausblick auf die Haushaltsberatungen

Am 07.02.2024 findet der nächste Kreistag statt, in welchem der Haushalt des Ilm-Kreises für das Jahr 2024 beschlossen werden soll. Im Vorfeld dieses Kreistages soll der Kreishaushalt in den jeweiligen Fachausschüssen des Landkreises beraten werden. Für die Arbeitsfähigkeit unseres Ilm-Kreises ist es wichtig, dass innerhalb dieser Beratungen und im Hinblick auf die Diskussion um die Höhe der Kreisumlage, ein realer und guter finanzieller Kompromiss im Kreistag gefunden wird, um eine ausreichende finanzielle Ausstattung zur Aufgabenerfüllung des Ilm-Kreises sicherzustellen und am 07.02.2024 im Kreistag einen Haushalt zu beschließen