Der Begleitausschuss der Lokalen Partnerschaft für Demokratie im Ilm-Kreis gewährt im Jahr 2024 finanzielle Mittel im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „Denk Bunt“ für Projekte von Trägern, die sich im Ilm-Kreis mit folgenden Themenfeldern auseinandersetzen:
| 1.) | Förderung und Stärkung der programmrelevanten Ziele und Maßnahmen | |
| (Leitlinie: „Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie“) für die: | |
| • | Stärkung einer lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort, |
| • | Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Kampagnen zur Wahrnehmung demokratischer Rechte vor Wahlen, sowie für die Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze, |
| • | gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten, sowie populistische und andere demokratie- und rechtsstaatsfeindliche Phänomene und für die Stärkung des öffentlichen Engagements dagegen, |
| • | Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, sowie Diskriminierung auf Grund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, |
| • | Stärkung der Selbstorganisation (z.B. bürgerliches und zivilgesellschaftliches Engagement, Stärkung des Gemeinwesens im Lebensumfeld, Jugend im öffentlichen Raum) und Selbsthilfe im Themenfeld, |
| • | sowie zur Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements |
| • | Förderung von Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit. |
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| 2.) | Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens mit einer: | |
| • | Weiterentwicklung von Ansätzen und Konzepten der generationsübergreifenden Arbeit im Themenfeld, |
| • | Verbesserung des demokratischen interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens in einer Zuwanderungsgesellschaft, |
| • | Stärkung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen und Geschlechteridentitäten (Diversity-Orientierung, Geschlechtergerechtigkeit und Geschlechtersensibilität), |
| • | sowie der Belebung des zivilgesellschaftlichen Engagements und einer aktiven Bürger*innenbeteiligung. |
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| 3.) | Förderung der Bearbeitung programmrelevanter Problemlagen hin zu einer: | |
| • | Erhöhung und Förderung der Reaktionsfähigkeit auf sozialräumliche Konfliktlagen (Abstimmung zwischen Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik), |
| • | Verbesserung der gesellschaftlichen Inklusion und soziokulturellen Integration (generations- und gruppenübergreifende Dialoge). |
| Wir fordern Interessierte auf, besonders Projekte oder Aktionen, die der Förderung des Verständnisses für demokratische Werte, Wahlprozesse und der Wahlbeteiligung in Bezug auf die Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen 2024 dienen, zu beantragen. | |
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| 4.) | Nicht gefördert werden u.a.: | |
| • | Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, |
| • | Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendförderplans des Bundes, des Landes und des Ilm-Kreises gehören und der Art nach von dort gefördert werden können, |
| • | Maßnahmen, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG) bzw. sonstige kommunalen und/oder länderspezifische Regelungen abgedeckt werden sowie |
| • | Sprachkurse. |
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| 5.) | Zuwendungsempfänger*innen |
| Die Zuwendungsempfänger*innen können grundsätzlich nur gemeinnützige nichtstaatliche Organisationen/ Vereine/ freie Träger sein. Für Kleinprojekte sind auch natürliche Personen zuwendungsberechtigt. Parteien, parteipolitische/parteinahe Stiftungen und Jugendorganisationen der Parteien, Schulen sowie Gewerkschaften und deren Jugendorganisationen sind nicht zuwendungsberechtigt. |
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| 6.) | Zuwendungsvoraussetzungen |
| Es können nur Einzelprojekte bewilligt werden, die im Ilm-Kreis durchgeführt werden. Der Durchführungsort kann auch außerhalb des Fördergebietes liegen, wenn die Zielgruppe im Fördergebiet lebt. Eine Dauerförderung ist ausgeschlossen. Anträge dürfen nur gestellt werden, wenn mit den Projekten noch nicht begonnen wurde. Laufende Projekte können nicht (weiter-) finanziert werden. |
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| 7.) | Förderungsarten und Antragstellung |
| Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Eine Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung ist ausgeschlossen. |
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| 8.) | Projektanträge sind möglich für: | |
| Kleinprojekte mit einer Projektsumme bis 1.500,00 €: | |
| • | Anträge können jederzeit, müssen jedoch spätestens 2 Wochen VOR dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine kurzfristigere Beantragung möglich. |
| Großprojekte mit einer Projektsumme über 1.500,00 €: | |
| • | Anträge müssen spätestens 2 Wochen VOR den Begleitausschusssitzungen eingereicht werden. Der Begleitausschuss wird die Auswahl der zu fördernden Projekte vornehmen. Die Beratungs- und Entscheidungstermine des Begleitausschusses für Großprojekte werden auf der Homepage https://www.lap-ilmkreis.de/ veröffentlicht. |
| • | Projektideen sind persönlich bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle vorzustellen. |
| Projekte im Rahmen des Jugendfonds: Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen in der Lokalen Partnerschaft für Demokratie steht ein gesonderter Jugendfonds für Projekte zur Verfügung, der sich speziell an Jugendliche wendet und von ihnen initiiert und umgesetzt werden. Im Rahmen des Jugendfonds sind Projekte zu den oben genannten Bedingungen möglich, in der Regel bis zu 1.500,00 €. Bei einer Fördersumme von über 1.500,00 € bedarf es ebenfalls einer Entscheidung des Begleitausschusses. Diese erfolgt im selben Verfahren wie die Großprojekte. | |
| Zur inhaltlichen Beratung und Unterstützung von Einzelprojekten sowie zur Öffentlichkeitsarbeit der Partnerschaft für Demokratie im Ilm-Kreis ist die Externe Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) bei Arbeit und Leben Thüringen e.V., mit Frau Jana Schmidt und Frau Katja Nonn unter lap@arbeitundleben-thueringen.de erreichbar. | |
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Bewerbungen für Großprojekte sind postalisch spätestens 14 Arbeitstage vor den Begleitausschusssitzungen (Termine: siehe www.lap-ilmkreis.de) an die Beauftragte für Ausländer und Behinderte des Ilm-Kreises, Daniela Mückenheim, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt zu schicken.
Bitte schicken Sie gleichfalls eine digitale Version an die externe KuF lap@arbeitundleben-thueringen.de.
Der Begleitausschuss wird dann die Bewertung und Entscheidung zu den zu fördernden Projekten vornehmen.
Kleinprojekt- und Jugendprojektanträge nach Punkt 8 können jederzeit eingereicht werden, bitte sowohl digital per Mail (ohne Unterschrift - kein Scan), als auch postalisch an Arbeit und Leben Thüringen, PfD Ilm-Kreis, Juri-Gagarin-Ring 152, 99084 Erfurt.
Eine Beratung zu konkreten Projektideen muss bereits im Vorfeld der Antragstellung bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) wahrgenommen werden.
Für weitere Informationen sind im Landratsamt Frau Daniela Mückenheim unter 03628 738109/ d.mueckenheim@ilm-kreis.de oder die externe KuF unter lap@arbeitundlebenthueringen.de zu erreichen. (Vereinbaren Sie gern per Mail einen Beratungstermin.)
Die Antragsvordrucke sind auf der Webseite der LPfD Ilm-Kreis (www.lap-ilmkreis.de) unter Punkt Download erhältlich. Es sind in jedem Fall die aktuellen Formulare zu verwenden!