Die Hortanträge für das aktuelle Schuljahr befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.
Beachten Sie bitte, dass nach Versand der Bescheide die Gebühren für die bereits vergangenen Monate (ab August 2023) fällig werden. Für alle Gebührenschuldner (Eltern, Pflegepersonen etc.), die bereits ein Personenkonto für die Hortgebühren besitzen, besteht die Möglichkeit, in den abbuchungsfreien Monaten den im Vorjahr festgesetzten Monatsbeitrag (oder einen beliebigen Betrag) fortlaufend auf das ihnen bekannte Konto des Landratsamtes einzuzahlen. Die Personenkontonummer ist hierbei zwingend als Verwendungszweck anzugeben.