Langsam neigt sich die Gartensaison dem Ende zu. Das letzte Obst und Gemüse wird geerntet, die Beete werden abgeräumt. Viele Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer planen nun die anstehenden Aufgaben für den Herbst. Vieles muss bedacht werden, auch die richtige Entsorgung von Gartenabfällen. Was mach ich beispielsweise mit Fallobst oder Laub? Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) gibt Ihnen ein paar Antworten und Informationen.
Am besten ist es, Gartenabfälle und auch Fallobst an Ort und Stelle im eigenen Garten zu kompostieren. Auf diese Weise können wertvolle Nährstoffe sowie organische Substanzen, welche im Pflanzenmaterial vorhanden sind, wieder dem Garten zugeführt werden. Das Laub von den Bäumen, Rasenschnitt und auch gehäckseltes Material kann auch gut zum Mulchen der Beete verwendet werden.
Haben Sie Platz für eine kleine Ecke in Ihrem Garten? Dann lassen Sie einen Laubhaufen liegen und bereiten Sie damit Igeln und Kleinlebewesen für ihr Winterquartier eine Freude.
Verzichten Sie auf Laubbläser und -sauger, die nur vermeintlich schneller und effizienter arbeiten als klassische Rechen. Dafür sind sie schädlich für Boden, Insekten, Kleinlebewesen und schließlich für das Klima.
Eine weitere Möglichkeit der Entsorgung von Gartenabfällen ist die Biotonne, welche im Ilm-Kreis 14-tägig geleert wird. Reicht die Biotonne nicht aus, bietet der AIK spezielle Papiersäcke für Gartenabfälle zum Kauf an. Die Säcke fassen ca. 120 Liter und lassen durch ihren speziellen Aufdruck erkennen, dass die Gebühr von 1,50 € pro Sack bereits bezahlt wurde. Die Bioabfallsäcke können einfach zu den Abfuhrterminen neben der Biotonne zur Abholung bereitgestellt werden. Allerdings sind die Papiersäcke nicht für die Entsorgung von Fallobst geeignet.
Fällt trotz allem zu viel Laub, Baum- und Strauchschnitt oder Rasenschnitt an, können Sie dieses Material als Privatperson bis zu einer Menge von 1 m³ pro Anlieferung gebührenfrei auf der Kreiskompostieranlage in Langewiesen oder der Verbandsdeponie Rehestädt anliefern. Für größere Mengen Grünabfall kann ein gebührenpflichtiger Container bereitgestellt werden.
Die Entsorgung am Waldrand, an Wegen oder Waldparkplätzen sollte auf keinen Fall in Betracht gezogen werden. Dies ist zum einen rechtswidrig und zum anderen schadet es dem Ökosystem Wald So können Wurzeln, Zwiebeln oder Samen aus Gartenpflanzen giftig sein und durch dessen Verbreitung die heimische Flora verdrängen. Verrottende, oft gärende und fäulnisbildende Gartenabfälle belasten Boden und Grundwasser, so die Informationen vom ThüringenForst.
Doch was passiert mit den Illegalen Ablagerungen? Neben den negativen Folgen für Natur und Umwelt werden die illegalen Ablagerungen mit hohen Geldbußen geahndet und die teure Entsorgung trägt die Allgemeinheit.
Der AIK bittet um einen verantwortungsvollen Umgang bei der Entsorgung von Grünschnitt und ist bei Fragen unter 03628 738-921 gerne erreichbar.
Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis