Der Freistaat Thüringen übernimmt ab sofort die GEMA-Gebühren für Vereine. Die Thüringer Landesregierung hat mit der GEMA eine Pauschalvereinbarung getroffen, die Vereine im Freistaat von den Lizenzkosten für die Musiknutzung bei bis zu vier eintrittsfreien Veranstaltungen im Jahr 2024 befreit. Diese Regelung, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gilt, betrifft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine, die überwiegend ehrenamtlich tätig sind. Politische Organisationen sind von der Förderung ausgenommen. Wichtig ist, dass die Veranstaltungen weiterhin bei der GEMA unter www.gema.de/portal registriert werden müssen. Dort sind auch weitere Informationen und die genauen Voraussetzungen zur Förderung einsehbar.