Betrifft: Pflegemahd von Feuchtwiesen am Langen Berg bei Gehren im EU-Vogelschutzgebiet Nr. 34 „Langer Berg - Buntsandstein-Waldland um Paulinzella"
Betroffene Fläche: Gemarkung Gehren, Flur 18, Flurstücke 641/1, 641/5 und 641/6
Die Natura 2000-Station Gotha/Ilm-Kreis beabsichtigt im EU-Vogelschutzgebiet Nr. 34 „Langer Berg - Buntsandstein-Waldland um Paulinzella" Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen. Die geplante Maßnahme umfasst eine Pflegemahd von Feuchtwiesen und Lebensraum des Dunklen Ameisen- Wiesenknopfbläulings. Es handelt sich um eine Naturschutzmaßnahme, welche im Rahmen des Projektes „Königreich Wiese" (Langtitel „Optimierung von Flachland- und Bergwiesen für Wiesenbrüter, Tagfalter & Co. im Ilm-Kreis und Landkreis Gotha") umgesetzt wird. Das Projekt wird gefördert über das Programm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft" (ENL) aus Mittel aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raumes" (ELER).
Die Flächen beherbergen eines der letzten Vorkommen des stark gefährdeten und streng geschützten Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling im Ilm-Kreis, einer Art, die nur auf extensiv genutzten Wiesen vorkommt. Wegen der Verbrachung verschlechterten sich die Lebensbedingungen des seltenen Ameisenbläulings bedrohlich. Nach der Instandsetzungspflege soll eine Beweidung mit Rindern erfolgen.
Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).
Da die Eigentümer der betroffenen Fläche Gemarkung Gehren, Flur 18, Flurstücke 641/1, 641/5 und 641/6 nicht erreicht werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung.
Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit. Es besteht auch die Möglichkeit bei der Natura 2000-Station Gotha/ Ilm-Kreis oder der unteren Naturschutzbehörde des Ilm-Kreises, Hinweise und Einwände zur Niederschrift zu geben. Sollten wir keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Pflege der oben aufgeführten Flurstücke einverstanden sind oder keine Pächter oder Erben existieren.
Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.
Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 GVBI. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBI. S. 131, 133).
Natura 2000-Station Gotha/Ilm-Kreis
Markt 15 / 99869 Drei Gleichen-OT Mühlberg
Tel. 036256/ 153902
E-Mail: gotha-ilmkreis@natura2000-thueringen.de
Landratsamt Ilm-Kreis
Untere Naturschutzbehörde
Ritterstraße 14 / 99310 Arnstadt
Tel. 03628-738 661
E-Mail: umweltamt@ilm-kreis.de