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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Der Ilm-Kreis erlässt auf der Grundlage des § 99 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Ilm-Kreises vom 4. Oktober 2023, veröffentlicht im Amtsblatt des Ilm-Kreises Nr. 12/2025 vom 18. November 2025.

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung des Ilm-Kreises

§ 16 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

Die Verleihung der Ehrenbezeichnung ist in feierlicher Form an einem geeigneten Ort durch den Landrat vorzunehmen.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Arnstadt, den 28. Oktober 2025

Petra Enders

Landrätin des Ilm-Kreises —  - Siegel -