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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Der Ilm-Kreis erlässt auf der Grundlage des § 99 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Ilm-Kreises vom 4. Oktober 2023, veröffentlicht im Amtsblatt des Ilm-Kreises Nr. 12/2025 vom 18. November 2025.

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung des Ilm-Kreises

§ 22 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:

(1) Der Landkreis hat zwei hauptamtliche Beigeordnete. Die Beigeordneten sind Stellvertreter des Landrats bei dessen Verhinderung. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Landrat vor der Wahl.

(2) Die hauptamtlichen Beigeordneten werden vom Kreistag für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Das Wahlverfahren regelt § 110 ThürKO.

Der § 22 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.

Der § 23 wird ersatzlos gestrichen.

Die Nummerierung der weiteren Paragrafen ändert sich entsprechend.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Arnstadt, den 28. Oktober 2025

Petra Enders

Landrätin des Ilm-Kreises —  - Siegel -