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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Am 7. Juli 2018 hat die untere Wasserbehörde des LRA Ilm-Kreis per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt (Amtsblatt des Ilm-Kreises Nr. 7/2018). Das Verbot resultierte aus den niedrigen Abflüssen bzw. Wasserständen der Oberflächengewässer in unserem Kreis, die ihre Ursache im enormen Niederschlagsdefizit hatten.

Nach einer erneuten Trockenphase Anfang / Mitte des Jahres 2025, welche vor allem durch die fehlende Schneedecke im vergangenen Winter bedingt war, ist aktuell eine Stabilisierung der Abflussverhältnisse zu beobachten. Der langjährig mittlere Niedrigwasserabfluss wird an allen gemessenen Pegeln übertroffen, so dass der ökologisch notwendige Mindestabfluss (§ 33 Wasserhaushaltsgesetz, WHG) gegeben ist.

Vor dem Hintergrund dieser Verhältnisse wird die oben genannte Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, die entweder explizit mit Bezug auf die §§ 8 und 9 WHG genehmigt oder unter den Gemeingebrauch nach § 25 WHG in Verbindung mit § 25 Thüringer Wassergesetz fallen, sind damit wieder möglich.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde unter Tel. 03628 738-680 zur Verfügung.