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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Zustellung an Frau Linda Walther, zuletzt gemeldet unter: OT Frauenwald, Nordstraße 18, 98694 Ilmenau, über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. V. m. § 41 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG und § 15 ThürVwZVG

Vollzug der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG);

hier: Zwangsgeldfestsetzung und Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung der Verfügung vom 27.11.2024 (Beseitigung rechtswidrig errichteter baulicher Anlagen; Wiederherstellung des ursprünglichen Geländes) auf dem Grundstück Im Unterneugarten, Ortsteil Geraberg, Gemarkung Geraberg, Flur 8, Flurstücke 2673 und 2674, 99331 Geratal

Eigentümerin:

Linda Walther

Grundstück

Gemeinde/OT:

Geratal

Baustraße:

Im Unterneugarten

Gemarkung:

Geraberg

Flur-Flurstück:

8-2673, 8-2674

Baumaßnahme:

ungenehmigte Errichtung und Änderung baulicher Anlagen

Gegenüber Frau Linda Walther, als Eigentümerin des Grundstücks Im Unterneugarten, Ortsteil Geraberg, Gemarkung Geraberg, Flur 8, Flurstücke 2673 und 2674, 99331 Geratal, wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Ilm-Kreis mit Bescheid vom 27.11.2024 die Anordnung zur Beseitigung rechtswidrig errichteter baulicher Anlagen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Geländes erlassen.

A) Zwangsgeldfestsetzung:

1)

Unter Bezugnahme auf die vollstreckbare bauaufsichtliche Anordnung vom 27.11.2024 (AZ: 20220530/0146) sowie die darin enthaltene Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der baulichen Anlagen gemäß Ziffer D)1. und die hierzu unter der Ziffern E)1. angedrohten Zwangsgelder setzt die Untere Bauaufsichtsbehörde die dort angekündigten Zwangsgelder

a)

für das Wochenendhaus in Höhe von 3.000,00 € (Ziffer E)1.a.),

b)

für das Gebäude 2 mit angebautem Holzverschlag in Höhe von 1.000,00 € (Ziffer E)1.b.),

c)

für das Gebäude 3 in Höhe von 1.000,00 € (Ziffer E)1.c.),

d)

für das Gebäude 4 in Höhe von 1.000,00 € (Ziffer E)1.d.),

e)

für die Stützmauer 1 in Höhe von 300,00 € (Ziffer E)1.e.),

f)

für die Stützmauer 2 in Höhe von 300,00 € (Ziffer E)1.f.),

g)

für die Einfriedung in Höhe von 1.500,00 € (Ziffer E)1.g.),

h)

für den Stellplatz in Höhe von 300,00 € (Ziffer E)1.h.),

i)

für die Treppenanlagen/Treppenstufen sowie aus Bauprodukten hergestellte Wege und Flächen in Höhe von 600,00 € (Ziffer E)1.i.),

j)

für den Behälter 1 in Höhe von 200,00 € (Ziffer E)1.j.),

k)

für den Behälter 2 in Höhe von 200,00 € (Ziffer E)1.k.),

gegen die Verpflichtete, Frau Linda Walther, zuletzt gemeldet unter OT Frauenwald, Nordstraße 18, 98694 Ilmenau, fest.

2)

Unter Bezugnahme auf die vollstreckbare bauaufsichtliche Anordnung vom 27.11.2024 sowie die darin enthaltene Verpflichtung zur Widerherstellung des Ursprungsgeländes gemäß Ziffer D)2. und das hierzu unter der Ziffer E)2. angedrohte Zwangsgeld setzt die Untere Bauaufsichtsbehörde das Zwangsgeld in Höhe von 1.500,00 € gegen die Verpflichtete, Frau Linda Walther, fest.

3)

Der Gesamtbetrag in Höhe von 10.900,00 € ist bis spätestens 14.01.2026 zu zahlen.

(Personenkontonummer 41.20947.1).

B) Zwangsmittel:

1)

Zur Durchsetzung der vollstreckbaren bauaufsichtlichen Anordnung vom 27.11.2024 gemäß Ziffer D)1. wird für den Fall, dass die geforderten Maßnahmen (Ziffern D)1.a. bis D)1.k.) nicht spätestens 6 Monate nach Zustellung dieses Bescheides abgeschlossen sind, Zwangsgeld in nachfolgenden Höhen, angedroht:

a)

Wochenendhaus (Ziffer D)1.a.) 6.000,00 €

b)

Gebäude 2 (Ziffer D)1.b.) 2.000,00 €

c)

Gebäude 3 (Ziffer D)1.c.) 2.000,00 €

d)

Gebäude 4 (Ziffer D)1.d.) 2.000,00 €

e)

Stützmauer 1 (Ziffer D)1.e.) 600,00 €

f)

Stützmauer 2 (Punkt D)1.f.) 600,00 €

g)

Einfriedung (Ziffer D)1.g.) 3.000,00 €

h)

Stellplatz (Ziffer D)1.h.) 600,00 €

i)

Treppenanlagen/Treppenstufen sowie aus Bauprodukten hergestellte Wege und Flächen (Ziffer D)1.i.) 1.200,00 €

j)

Behälter 1 (Ziffer D)1.j.) 400,00 €

k)

Behälter 2 (Ziffer D)1.k.) 400,00 €

2)

Zur Durchsetzung der bauaufsichtlichen Anordnung vom 27.11.2024 nach Ziffer D)2. wird, für den Fall, dass die geforderte Maßnahme nicht spätestens 8 Monate nach Zustellung dieses Bescheides abgeschlossen ist, ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000,00 € angedroht.

Der vollständige Inhalt der Verfügung (einschl. Sachverhalt und rechtliche Würdigung sowie Kostenzahlung) kann im Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, Zimmer 283, 99310 Arnstadt, zu den Dienstzeiten

Mo, Mi, Do

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Di

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Fr.

8.00 - 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Im Auftrag

Böttcher

Amtsleiter Bauaufsichtsamt