Aufgrund der Vorrangstellung des europäischen Tiergesundheitsrechtes sowie geänderter Beihilfevorschriften und der Tatsache, dass Thüringen sowohl bezüglich der IBR/IPV (BHV-1) als auch BVD anerkannt freie Zone nach Verordnung (EU) 2021/620 ist, wird die Überwachung gemäß Verordnung (EU) 2020/689 umgestellt.
Im Jahr 2023 gibt es daher grundlegende Änderungen bei den Testverpflichtungen der Rinderhalter in Bezug auf BHV1 und BVD.
IBR/IPV
In Milchkuhbetrieben werden BHV1-Untersuchungen nur noch über die Milch durchgeführt. Diese werden zweimal jährlich im Rahmen der Milchkontrolle entnommen.
In Jungrinderaufzuchten ohne laktierende Kühe müssen jährlich Stichprobenuntersuchungen auf BHV1 durchgeführt werden. Die betroffenen Betriebe werden durch das VLÜA entsprechend informiert.
Mutterkuhbetriebe werden stichprobenartig untersucht. Dabei sind die Betriebe, die in die Zufallsstichprobe fallen, nach festgelegten Vorgaben durch das Veterinäramt zu ermitteln. Die ausgewählten Betriebe und die Anzahl der Blutproben, die im Bestand genommen werden müssen, werden den betroffenen Tierhaltern schriftlich mitgeteilt.
BVD
Auch im Jahr 2023 müssen alle neugeborenen Kälber innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt mittels Ohrstanzproben weiterhin untersucht werden!
In den Milch-, Jungrinderaufzucht- und Mutterkuhbetrieben werden die zur BHV-1 Untersuchung entnommenen Proben zusätzlich im Hintergrund auch auf BVD untersucht. Für die Rinderhalter besteht hier kein weiterer Handlungsbedarf.
In Mastbetrieben besteht nur Handlungsbedarf, wenn diese Betriebe aus nicht BVD-freien Betrieben zukaufen.
Leukose und Brucellose
Die Untersuchungen werden stichprobenartig durchgeführt. Die Rinderbestände, die pro Landkreis zu untersuchen sind, werden gemäß neuem europäischen Tierseuchenrecht zentral vom TLV Bad Langensalza für alle Landkreise ausgewählt. Das Veterinäramt informiert die ausgewählten Rinderhalter darüber.
Die Kosten für die Probenahme und die Laboruntersuchungen der jeweils ausgewählten Betriebe werden vom Land Thüringen übernommen und benötigen keinen Beihilfeantrag mehr!
Darüber hinausgehende Laboruntersuchungen (außer Abklärungs- und Nachuntersuchungen!) sind für den Einsender künftig kostenpflichtig!!
Für Rückfragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung.