Aufgrund der Vorrangstellung des europäischen Tiergesundheitsrechtes sowie der aktuellen Beihilfevorschriften und der Tatsache, dass Thüringen sowohl bezüglich IBR/IPV (BHV-1), BVDV, Enzootische Bovine Leukose, sowie Brucellose der Rinder anerkannt freie Zone nach Verordnung (EU) 2021/620 ist, findet die Überwachung der Freiheit auf diese Tierseuchen gemäß Verordnung (EU) 2020/689 wie folgt statt:
IBR/IPV
In Milchkuhbetrieben werden BHV1-Untersuchungen nur noch über die Milch durchgeführt. Diese werden zweimal jährlich im Rahmen der Milchkontrolle entnommen.
In Jungrinderaufzuchten ohne laktierende Kühe müssen jährlich Stichprobenuntersuchungen auf BHV1 durchgeführt werden. Die betroffenen Betriebe werden durch das VLÜA entsprechend informiert.
Mutterkuhbetriebe werden stichprobenartig untersucht. Dabei sind die Betriebe, die in die Zufallsstichprobe fallen, nach festgelegten Vorgaben durch das Veterinäramt zu ermitteln. Die ausgewählten Betriebe und die Anzahl der Blutproben, die im Bestand genommen werden müssen, werden den betroffenen Tierhaltern schriftlich mitgeteilt.
BVD
Auch im Jahr 2024 müssen alle neugeborenen Kälber innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt mittels Ohrstanzproben weiterhin auf BVDV untersucht werden!
In den Milch-, Jungrinderaufzucht- und Mutterkuhbetrieben werden die zur BHV-1 Untersuchung entnommenen Proben im Hintergrund zusätzlich serologisch auf BVD untersucht. Für die Rinderhalter besteht hier kein weiterer Handlungsbedarf. Positive serologische Befunde werden durch die Behörde abgeklärt.
In Mastbetrieben besteht nur Handlungsbedarf, wenn diese Betriebe aus nicht BVD-freien Betrieben zukaufen.
Bovine Leukose und Brucellose
Die Untersuchungen werden zusammen stichprobenartig durchgeführt. Die Rinderbestände, die pro Landkreis zu untersuchen sind, werden gemäß neuem europäischen Tierseuchenrecht zentral vom TLV Bad Langensalza für alle Landkreise ausgewählt. Das Veterinäramt informiert die ausgewählten Rinderhalter darüber.
Die Kosten für die tierärztliche Leistung der Probenahme und die Laboruntersuchungen der jeweils ausgewählten Betriebe werden vom Land Thüringen übernommen und benötigen keinen Beihilfeantrag mehr!
Darüber hinausgehende Laboruntersuchungen (außer Abklärungs- und Nachuntersuchungen!) sind für den Einsender kostenpflichtig!!
Für Rückfragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung.