Titel Logo
Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umge­bung

Die Verbandsversammlung des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

I. Haushaltssatzung

Aufgrund des § 36 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. den §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), und den §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06. September 2014 (GVBl. S. 642), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2020 (GVBl. S. 565), erlässt der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung folgenden Wirtschaftsplan für seinen Eigenbetrieb:

§ 1

Gemäß dem als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan werden für die

Wasser-versorgung

Abwasser-beseitigung

insgesamt

auf TEUR

auf TEUR

auf TEUR

a)

im Erfolgsplan

die Erträge

10.011

14.628

24.639

die Aufwendungen

9.407

14.593

24.000

b)

im Vermögensplan

die Einnahmen

7.608

18.258

25.866

die Ausgaben

7.608

18.258

25.866

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die

-

Wasserversorgung auf

3.100 TEUR

festgesetzt

und für die

-

Abwasserbeseitigung auf

7.500 TEUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für beide Betriebszweige in der Vermögensplanung wird gemäß Investitionsplanung auf 37.990 TEUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für beide Betriebszweige auf 3.000 TEUR festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Ausgefertigt:

Arnstadt, 05. Februar 2024

gez. Unterschrift  —  - Siegel -

Petermann

Verbandsvorsitzender

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 006/II/2023 und Beschluss Nr. 007/II/2023 vom 12. Dezember 2023 hat die Verbandsversammlung des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat mit Bescheid vom 01. Februar 2024 (Az.: 092) eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Betriebszweig Trinkwasserversorgung von 3.100.000 EUR und im Betriebszweig Abwasserbeseitigung in Höhe von 7.500.000 EUR genehmigt. Diese Beträge entsprechen der Festsetzung gemäß § 2 der beschlossenen und ausgefertigten Haushaltssatzung. Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat Verpflichtungsermächtigungen in einer Höhe von 37.990.000 EUR für beide Betriebszweige genehmigt. Dieser Betrag entspricht der Festsetzung gemäß § 3 der beschlossenen und ausgefertigten Haushaltssatzung.

3.

Bezogen auf das Wirtschaftsjahr 2024 enthält der Bescheid des Landratsamtes des Ilm-Kreises, hier zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, keine weiteren genehmigungsrelevanten Bestandteile.

III. Auslegungshinweis

Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan liegen in der Zeit vom 26. Februar 2024 bis 11. März 2024 für zwei Wochen lt. § 36 Abs. 1 ThürKGG i. V. m. § 57 Abs. 3 ThürKO in der Verwaltung des Zweckverbands/Eigenbetriebs (Zimmer 003), Schönbrunn 9, 99310 Arnstadt, öffentlich aus und können während der Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 15:45 Uhr sowie freitags von 06:45 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO ist die Einsichtnahme in Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2024 darüber hinaus, in den vorgenannten Räumlichkeiten und zu den ebenfalls vorgenannten Geschäftszeiten, bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 möglich. Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 03628 609-120 einen Termin, wenn Sie Rückfragen zum Inhalt der Haushaltssatzung, der Wirtschaftsplanung oder der Gebührenkalkulationen haben.

Arnstadt, 05. Februar 2024

Petermann

Verbandsvorsitzender