Die Verbandsversammlung des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
I. Haushaltssatzung
Aufgrund des § 36 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. den §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), und den §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06. September 2014 (GVBl. S. 642), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2020 (GVBl. S. 565), erlässt der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung folgenden Wirtschaftsplan für seinen Eigenbetrieb:
§ 1
Gemäß dem als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan werden für die
|
| Wasser-versorgung | Abwasser-beseitigung | insgesamt |
|
| auf TEUR | auf TEUR | auf TEUR |
| a) | im Erfolgsplan |
|
|
|
| die Erträge | 10.011 | 14.628 | 24.639 |
| die Aufwendungen | 9.407 | 14.593 | 24.000 |
| b) | im Vermögensplan |
|
|
|
| die Einnahmen | 7.608 | 18.258 | 25.866 |
| die Ausgaben | 7.608 | 18.258 | 25.866 |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die
| - | Wasserversorgung auf | 3.100 TEUR | festgesetzt und für die |
| - | Abwasserbeseitigung auf | 7.500 TEUR | festgesetzt. |
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für beide Betriebszweige in der Vermögensplanung wird gemäß Investitionsplanung auf 37.990 TEUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für beide Betriebszweige auf 3.000 TEUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Ausgefertigt:
Arnstadt, 05. Februar 2024
gez. Unterschrift — - Siegel -
Petermann
Verbandsvorsitzender
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 006/II/2023 und Beschluss Nr. 007/II/2023 vom 12. Dezember 2023 hat die Verbandsversammlung des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat mit Bescheid vom 01. Februar 2024 (Az.: 092) eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Betriebszweig Trinkwasserversorgung von 3.100.000 EUR und im Betriebszweig Abwasserbeseitigung in Höhe von 7.500.000 EUR genehmigt. Diese Beträge entsprechen der Festsetzung gemäß § 2 der beschlossenen und ausgefertigten Haushaltssatzung. Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat Verpflichtungsermächtigungen in einer Höhe von 37.990.000 EUR für beide Betriebszweige genehmigt. Dieser Betrag entspricht der Festsetzung gemäß § 3 der beschlossenen und ausgefertigten Haushaltssatzung. |
| 3. | Bezogen auf das Wirtschaftsjahr 2024 enthält der Bescheid des Landratsamtes des Ilm-Kreises, hier zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, keine weiteren genehmigungsrelevanten Bestandteile. |
III. Auslegungshinweis
Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan liegen in der Zeit vom 26. Februar 2024 bis 11. März 2024 für zwei Wochen lt. § 36 Abs. 1 ThürKGG i. V. m. § 57 Abs. 3 ThürKO in der Verwaltung des Zweckverbands/Eigenbetriebs (Zimmer 003), Schönbrunn 9, 99310 Arnstadt, öffentlich aus und können während der Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 15:45 Uhr sowie freitags von 06:45 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO ist die Einsichtnahme in Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2024 darüber hinaus, in den vorgenannten Räumlichkeiten und zu den ebenfalls vorgenannten Geschäftszeiten, bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 möglich. Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 03628 609-120 einen Termin, wenn Sie Rückfragen zum Inhalt der Haushaltssatzung, der Wirtschaftsplanung oder der Gebührenkalkulationen haben.
Arnstadt, 05. Februar 2024
Petermann
Verbandsvorsitzender