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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Aufgrund der §§ 20 Absatz 1 und 2 und 23 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBI. 5.194, 201), der §§ 19 Absatz 1 und 20 Absatz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. 5.277, 288), und der §§ 1, 2, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. 5.277, 288), erlässt die Verbandsversammlung des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung folgende Satzung:

Artikel 1

9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung - GS-WBS

vom 07. Januar 2025

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung im Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung (Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung - GS-WBS) vom 07. Oktober 2003 (Amtsblatt des Ilm-Kreises vom 21. Oktober 2003), zuletzt geändert durch Satzung vom 05. Februar 2024 (Amtsblatt des Ilm-Kreises vom 20. Februar 2024), wird wie folgt geändert:

1. § 3 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:

„(3) Die Gebühr beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer

bis zum 31. Dezember 2024

2,1721 €

ab dem 01. Januar 2025

2,4075 €

pro Kubikmeter entnommenen Wassers."

2. § 3 Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:

„(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer

bis zum 31. Dezember 2024

2,1721 €

ab dem 01. Januar 2025

2,4075 €

pro Kubikmeter entnommenen Wassers."

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Ausgefertigt:

Arnstadt, 07. Januar 2025

Petermann

Verbandsvorsitzender — [Siegel]

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 006/11/2024 vom 02. Dezember 2024 hat die Verbandsversammlung des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung die 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung - GS-WBS beschlossen und dem Landratsamt des Ilm-Kreises, Kommunalaufsicht, zur Genehmigung vorgelegt.

2.

Mit Bescheid vom 30.12.2024 (Az.: 092.6227 01zv) hat das Landratsamt des Ilm-Kreises die vorstehende Satzung genehmigt.

Hinweis:

Entsprechend § 22 Absatz 2 ThürKGG sollen Verbandsmitglieder, die Gebietskörperschaften sind, in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung des Zweckverbandes hinweisen.

Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO.