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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Landschaftspflegemaßnahmen - Entbuschung und Bergwiesenpflege im Breiten Grund/ Gemarkung Stützerbach

Das Flächennaturdenkmal „Breiter Grund“ und angrenzende Bergwiesen umfassen einen etwa 5 ha großen Ausschnitt des Flora-Fauna-Habitates 72 „Erbskopf - Marktal und Morast - Gabeltäler“ im Ilm-Kreis, Gemarkung Stützerbach. Der Schutzzweck ist die Erhaltung artenreicher Bergwiesen.

Nach der Roten Liste der Biotoptypen Thüringens sind die Bergwiesen stark gefährdet durch zunehmende Verbuschung und Nutzungsaufgabe mit folgendem Rückgang der wertvollen Tier- und Pflanzenarten.

Die NATURA 2000-Station in Trägerschaft des Landschaftspflegeverbandes Thüringer Wald e.V. beabsichtigt daher Landschaftspflegemaßnahmen im Breiten Grund durchzuführen. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Entnahme einzelner beschattender Fichten, die Entbuschung von Wiesenrändern, die Wiederherstellung der Zufahrten und die mehrjährige Pflegemahd der Bergwiesen und Niedermoore. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde, ThüringenForst AöR und der Verwaltung des Biosphärenreservates Thüringer Wald.

Im Zuge der Projektvorbereitung konnten leider bisher nicht alle Flächeneigentümer ausfindig gemacht und kontaktiert werden. Wir hoffen daher auf diesem Wege auf Kontaktaufnahme durch die jeweiligen Personen.

Gemäß § 65 Abs. 1 und 2 BNatSchG - Duldungspflicht - sowie dem ThürNatG § 30 - Duldungspflicht - haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG). Die Eigentümer werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung informiert:

Gemarkung:

Stützerbach

Flur:

21

Flurstücke:

1

4

5

6

7

8

11

Die Eigentümer erhalten so die Möglichkeit, ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Ilm-Kreises zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürgern die Eigentümer der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gern innerhalb der zwei Wochen an die genannten Stellen vermitteln.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die geplanten Maßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen. Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)

Ansprechpartner:

Landratsamt Ilm-Kreis

Untere Naturschutzbehörde

Frau Fietze

Dr.-Bonnet-Weg 1

99310 Arnstadt

Tel.: 03628 7368 673

E-Mail: p.fietze@ilm-kreis.de

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.

NATURA 2000- Station „Thüringer Wald“

Frau Bornkessel

Rennsteigstraße 18

98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe

Tel: 036704/82713

E-Mail: s.bornkessel@lpv-thueringer-wald.de