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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Zustellung

Betrifft: Pflegemahd einer Bergwiese am Lütschegrund im FFH-Gebiet Nr. 208 „Wilde Gera bis Plaue und Reichenbach“

Betroffene Fläche:

Gemarkung Frankenhain, Flur 7, Flurstücke 1925, 1926 und 1927/2

Die Natura 2000-Station Gotha/Ilm-Kreis beabsichtigen im FFH-Gebiet 208 „Wilde Gera bis Plaue und Reichenbach“ Landschaftspflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Die geplante Maßnahme umfasst eine Pflegemahd zur Instandsetzung der Bergwiese und des Lebensraumes des Dunklen Ameisen-Wiesenknopfbläulings. Es handelt sich um eine Naturschutzmaßnahme, welche im Rahmen des Projektes „Königreich Wiese“ (Langtitel „Optimierung von Flachland- und Bergwiesen für Wiesenbrüter, Tagfalter & Co. im Ilm-Kreis und Landkreis Gotha“) umgesetzt wird. Das Projekt wird gefördert über das Programm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ (ENL) aus Mittel aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raumes“ (ELER).

Die Fläche beherbergt eines der letzten Vorkommen des stark gefährdeten und streng geschützten Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling im Ilm-Kreis, einer Art, die nur auf extensiv genutzten Wiesen vorkommt. Wegen der ausbleibenden Nutzung verschlechtert sich die Lebensbedingungen des seltenen Ameisenbläulings wie auch der blütenreichen Bergwiese bedrohlich. Nach der Instandsetzungspflege ist die Wiederaufnahme der Nutzung beabsichtigt.

Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Da die Eigentümer der betroffenen Fläche Gemarkung Frankenhain, Flur 7, Flurstücke 1925, 1926 und 1927/2 nicht erreicht werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung.

Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit. Es besteht auch die Möglichkeit bei der Natura 2000-Station Gotha/ Ilm-Kreis oder der unteren Naturschutzbehörde des Ilm-Kreises, Hinweise und Einwände zur Niederschrift zu geben.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.

Sollten wir keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Pflege der oben aufgeführten Flurstücke einverstanden sind oder keine Pächter oder Erben existieren.

Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).

Landratsamt Ilm-Kreis

Untere Naturschutzbehörde

Ritterstraße 14 / 99310 Arnstadt

Tel. 03628-738 661

E-Mail: umweltamt@ilm-kreis.de

Natura 2000-Station Gotha/ Ilm-Kreis

Markt 15 / 99869 Drei Gleichen-OT Mühlberg

Tel. 036256/ 153902

E-Mail: gotha-ilmkreis@natura2000-thueringen.de