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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Ilmenau

Aufgrund des § 10 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) v. 24.11.2006 (GVBl. 2006, S. 541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91), wird verordnet:

§ 1

1.

Anlässlich des „Ilmenauer Autofrühling & Töpfermarkt“ am Sonntag, dem 07.05.2023,

2.

anlässlich des „Altstadtfestes“ am Sonntag, dem 03.06.2023

sowie

3.

anlässlich des „Lichterfestes“ am Sonntag, dem 05.11.2023

dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Ilmenau (ohne Ortsteile) am 07.05.2023 in der Zeit von 11:00 Uhr - 17:00 Uhr, am 03.06.2023 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am 05.11.2023 in der Zeit von 13:00 - 19:00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 ThürLadÖffG.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Arnstadt, den 07.03.2023

Petra Enders

Landrätin