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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 3/2024
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch das Thüringer Landesverwaltungsamt werden auch im Jahr 2024 Mittel zur Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes im Ilm-Kreis zur Verfügung stehen.

Zuwendungsempfänger können sein: Vereine, Verbände, Gruppen, Bildungseinrichtungen, Kommunen und Einzelpersonen.

Wegen der Einzelheiten zu förderfähigen Maßnahmen, Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art und Umfang der Förderung wird auf die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes“ verwiesen, die auf der Homepage des Ilm-Kreises veröffentlicht ist:

https://www.ilm-kreis.de/Ämter/Umweltamt/Downloads „Fördermaßnahmen/Zuschüsse des Umweltamtes“.

Anträge auf Förderung sind in der Regel bis zum 31.03. (Posteingang) für das laufende Jahr an das Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt, zu richten. Das Antragsformular ist auf der Homepage zum Herunterladen bereitgestellt

https://www.ilm-kreis.de/Ämter/Umweltamt/Downloads „Antrag auf Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes“.