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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 4/2024
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Klimaschutz beginnt vor der eigenen Haustür, in den Städten und Gemeinden im Ilm-Kreis - dort, wo sich die Menschen am besten auskennen und ihr Einsatz unmittelbar sichtbar und spürbar ist.

Beim Wettbewerb „Klimaschutz vor der eigenen Haustür“ haben Sie die Chance, eigene nachhaltige und klimafreundliche Projektideen mit unserer Unterstützung umzusetzen!

Sie haben eine super Projektidee zur Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Ilm-Kreis? Sie wollen am liebsten sofort loslegen, aber es fehlt noch die Finanzierung?

Mit dem neu geschaffenen „GemeinsamFonds“ des Ilm-Kreises können Sie ihre Vorhaben in die Tat umsetzen!

Förderquote:

Pro Projekt können maximal 1.000,- € gefördert werden.

Projekte mit einem Gesamtvolumen bis zu 1.000,- € können zu 100% gefördert werden.

Wenn die Gesamtkosten des Vorhabens höher als 1.000,- € sind, muss glaubhaft dargelegt werden, wie der Restbetrag finanziert werden soll (Eigenanteil, Spenden, andere Förderprogramme).

Bewertung der Maßnahmen:

Da die Gesamtmittel des Wettbewerbs begrenzt sind, werden die eingereichten Projektvorschläge anhand festgelegter Kriterien von einer unabhängigen Jury auf ihre Wirksamkeit geprüft und die besten Maßnahmen für eine Förderung ausgewählt.

Förderberechtigte:

Privatpersonen, Vereine und Initiativen

Kommunen und Unternehmen sind von einer Förderung ausgenommen.

Förderthemen:

Förderfähig sind Projekte, die mit einer hoher Klimaschutzwirksamkeit die definierten Förderschwerpunkte adressieren. Mit Klimaschutzwirksamkeit sind Maßnahmen gemeint, die ein CO2-Einsparungspotential haben und/oder positive Effekte in anderen Bereichen hervorbringen (z.B. Sensibilisierung zu Themen des Klimaschutzes, Stärkung der Gemeinschaft für Themen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes, zur Nachahmung motivieren).

Nachfolgend sind die Themenfelder beschrieben in denen Projekte gefördert werden können:

Natürliche Klimasenken

z.B. Aufforstung, Humusaufbau, Grün-/Blühflächen

Energie

z.B. Balkonkraftwerke für Vereinsgebäude

Mobilität

z.B. Wallbox für E-Mobilität, Förderung umweltfreundlicher Arbeitswege, Reparaturtreff/Fahrradwerkstatt

Bauen & Wohnen

z.B. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, wasserlose Urinale

Bildung

z.B. Workshop-Angebote mit externen Bildungsanbietern

Lebensstil & Konsum

z.B. klimafreundliche Ernährung, „Upcycling“ Projekte, klimafreundliche Veranstaltung, Mehrwegsysteme, Förderung von Trinkwasser als Nahrungsmittel

Antragstellung:

Erstellung eines formlosen Antrags mit der folgenden Gliederung:

1.

Angaben des Antragstellenden

• Privatperson, Verein oder Initiative

2.

Ansprechperson & Kontaktdaten (Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon)

3.

Kontodaten

4.

Vorhabensbeschreibung

Bitte beschreiben Sie möglichst konkret den Umsetzungsort, den Inhalt und die Klimaschutzwirksamkeit ihrer Projektidee. Des Weiteren geben Sie bitte an, in welchem der benannten Themenfelder Sie ihr Projekt einordnen.

5.

Kostenplan & Finanzierung

Darstellung aller Kosten, die Grundlage des beantragten Projektes sind, inklusive der Summe der beantragten Zuwendung.

Wenn die Gesamtkosten des Vorhabens höher als 1.000,- € sind, legen Sie bitte glaubhaft dar, wie der Restbetrag finanziert werden soll (Eigenanteil, Spenden, andere Förderprogramme).

6.

Erklärung

Bitte bestätigen Sie bei Antragstellung in Kurzform, dass

a)

mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde,

b)

dass bis zur Erteilung eines schriftlichen Zuwendungsbescheides bzw. einer Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn mit der Umsetzung nicht begonnen wird,

c)

dass Sie keine weiteren Fördermittel für die beantragte Fördersumme der Maßnahme beantragt haben (Ausschluss einer Doppelförderung) bzw. benennen Sie das/die Förderprogramm(e), bei denen Sie eine alternative oder ergänzende Förderung beantragt haben,

d)

dass alle Angaben im Antrag vollständig und wahrheitsgetreu dargestellt sind,

e)

dass auf die Bewilligung einer Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht und dass der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung nicht abgetreten werden kann,

f)

dass Sie das beantragte Vorhaben bis zum 29.11.2024 abschließen werden (Abgabe Verwendungsnachweis inkl. Rechnungen).

7.

Datum und rechtsverbindliche Unterschrift

Einreichungs- und Umsetzungszeitraum

Bitte reichen Sie ihren Antrag per E-Mail bis spätestens 31.05.2024 beim Klimaschutzmanager des Ilm-Kreises unter f.schmigalle@ilm-kreis.de ein.

Bei Rückfragen können Sie Hr. Schmigalle unter der folgenden Rufnummer gerne anrufen:

03628-738 404

Nach der Einreichung der Projektideen werden diese von einer unabhängigen Jury bewertet und die Wettbewerbsgewinner ausgewählt.

Im Juni 2024 werden die Bescheide an die Zuwendungsempfänger versendet. Auf Antrag können dann die Mittel ausgezahlt werden.

Alle beantragten Maßnahmen sind bis zum 29.11.2024 abzuschließen.

Der Abschluss der Maßnahmen ist durch das Einreichen eines Verwendungsnachweises (Kurzbeschreibung des Umsetzungsprozesses, Aufschlüsselung und Einreichung der Rechnungen) darzustellen.

Der Abschluss der jeweiligen Maßnahme und die Abgabe des Verwendungsnachweises können auch vor dem 29.11.2024 erfolgen.

Nicht verwendete Fördermittel sind vom Antragsteller spätesten bis zum 15.12.2024 zurückzuzahlen.

Gemeinsam können wir aktiv werden und ein Zeichen für eine klimafreundliche Zukunft setzen!

Egal, ob es sich um eine kleine Veränderung im Alltag, ein großes Vorhaben oder eine innovative Erfindung handelt - jede Idee zählt und trägt dazu bei, unseren Planeten schützen.

Für den Klimaschutz und für ein starkes Miteinander!

WIR FREUEN UNS SEHR AUF IHRE ANTRÄGE UND KREATIVEN PROJEKTIDEEN!