Die Waldgenossenschaft „Gehren-Gerten Osthausen“ beabsichtigt auf der Grundlage des Thür-WaldG §§ 54, 54b, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen. Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt:
| - | Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis) und |
| - | Verzeichnis der Mitglieder der der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsverzeichnis). |
Die Auslegung erfolgt für vier Wochen in der Zeit vom 01.05.2023 bis 28.05.2026. Die Orte der Auslegung sind:
| - | 99310 Osthausen-Wülfershausen, Dreiherrenstein 63 und |
| - | 99310 Osthausen-Wülfershausen, Ellebener Straße 2. |
Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden. Wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht wurden, wird die Waldgenossenschaft nach Ablauf der Auslegungsfrist die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde übermitteln.
Mario Bähr
Vorstandsvorsitzender Gehren-Gerten Osthausen