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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 4/2026
Nichtamtlicher Teil
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Sportstättenbauförderung 2027 - Antragstermine beachten!

Bei der Thüringer Staatskanzlei können Kommunen Fördermittel für im Jahr 2027 geplante investive Sportstättenbauvorhaben anmelden.

Grundlage für die Anmeldungen ist die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen. Die bisherige Förderrichtlinie vom 11.05.2023 ist am 31.12.2025 außer Kraft getreten (ThürStAnz. Nr. 23/2023). Bis zur Veröffentlichung der novellierten (redaktionell geänderten) Fassung, mit der in den nächsten Wochen zu rechnen ist, wird die bisherige Richtlinie weiterhin angewendet.

Die neu anzumeldenden Bauvorhaben für eine Förderung 2027 müssen im Sportstättenentwicklungsplan des Landkreises 2026 bis 2035 enthalten sein.

Anmeldungen von Kommunen sind beim

Landratsamt Ilm-Kreis

Büro Landrätin

Ritterstr. 14

99310 Arnstadt

bis spätestens 17. Juni 2026 zur sportfachlichen Stellungnahme einzureichen, so dass alle Anmeldungen bis spätestens 1. Juli fristgemäß beim Zuwendungsgeber vorliegen. Die aktuellen Formulare finden Sie beim Zentralen Thüringer Formularservice.

Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Linke (Tel. 03628/738113).

Die Beantragung der Förderung des Sportstättenbaus in Vereinsträgerschaft ist bis zum 1. August 2026 beim Landessportbund Thüringen e.V. einzureichen. Der Anmeldung sind die sportfachlichen Stellungnahmen der Kommune, des Kreissportbundes Ilm-Kreis e.V., des Landkreises und des jeweiligen Sportfachverbandes beizufügen.

Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage des Landessportbundes Thüringen e.V. Ansprechpartner beim Landessportbund Thüringen e.V. ist Herr Fischer 0361/34054207), beim Kreissportbund Ilm-Kreis e.V. Frau Winter (Tel. 03628/602290).