Um den ständig weiter steigenden Herausforderungen der digitalen Infrastruktur in den Schulen begegnen zu können, braucht es ein Medienzentrum, welches sowohl technisch als auch personell in die Lage versetzt wird, diese Herausforderungen zu meistern.
Mit der strukturellen Anpassung des Medienzentrums an die aktuellen Herausforderungen werden die qualitativen und quantitativen Standards erreicht, die für die Unterstützung der Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrages unbedingt erforderlich sind. Darüber hinaus können mit der neuen Struktur des Medienzentrums die gestiegenen Aufgaben bei der Betreuung der digitalen Infrastruktur der Schulen sowie die umfassenden Aufgaben aus dem DigitalPakt realisiert werden.
Der weitere personelle Auf- und Ausbau des Medienzentrums Ilm-Kreis erfolgt in den Jahren 2023 und 2024 in einem Zwei-Schritte-Verfahren mit folgender Umsetzung:
| 1. | Im Jahr 2023 werden die Stellen des Medienzentrums um drei Administratoren-Stellen ergänzt. Diese Personalstellen übernehmen die administrative IT-Betreuung von Schulstandorten, die bisher keine feste administrative Zuordnung besitzen. |
| 2. | Im Jahr 2024 werden zwei Sachbearbeiter-Stellen zur Umsetzung der Schul-Datenschutzverordnung sowie der Neu- und Ersatzbeschaffung der Informations- und Kommunikationstechnik an allen Schulen sowie aus Teilen des Digitalpaktes, sowie eine Administrator-Stelle in den Stellenplan aufgenommen. |
Beschluss-Nr. 288/22
Die Sporthalle am Schulstandort der Staatlichen Grundschule „Ziolkowski“ in 98693 Ilmenau, Ziolkowskistraße 14, wird grundhaft unter den Aspekten des Unfallschutzes und der Barrierefreiheit sowie des Brand- und Schallschutzes umfangreich saniert. Die Durchführung des Vorhabens erfolgt planmäßig in den Jahren 2023/2024 (Planungsleistungen) sowie 2024 bis 2026. Zur Komplementärfinanzierung des Vorhabens sind Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu beantragen.
Die Maßnahme ist bereits für Planungsleistungen im Haushalt 2022 veranschlagt und soll in den Folgejahren ab 2023 ff. eingeordnet werden. Die Landrätin wird beauftragt, hierfür alle notwendigen Schritte einzuleiten. Dabei werden die Nutzung erneuerbarer Energien sowie energetische Maßnahmen geprüft und berücksichtigt.
Beschluss-Nr. 290/22
Übertragung des Verwaltungsgebäudes Schönbrunnstraße 8 in Arnstadt auf den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
| 1. | Das Verwaltungsgebäude incl. Grundstück in Arnstadt, Schönbrunnstraße 8 wird entgeltlich zum Restbuchwert (373.708,94 €) per 31.12.2022 in das Anlagevermögen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) übertragen. |
| 2. | Der AIK vergütet die Sacheinlage zum Ausgleich mit einem Geldbetrag in Höhe des Restbuchwertes an den Landkreis. |
| 3. | Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird ermächtigt, schon vor der Übertragung Planungsaufträge auszulösen, um zügig mit der energetischen Sanierung des Objektes zu beginnen. |
Die außerplanmäßigen Ausgaben im Gesundheitsamt in den Haushaltsstellen, im Verwaltungshaushalt 50100.61100 Dienstleistungen durch Dritte (Öffentlicher Gesundheitsdienst ÖGD Teil C) in Höhe von 232.832,47 €, gedeckt durch die Haushaltsstelle 50100.17101 Zuweisung vom Land (ÖGD Teil C) und im Vermögenshaushalt 50100.93501 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (ÖGD Teil C) in Höhe von 33.713,00 €, gedeckt durch die Haushaltsstelle 50100.36100 Zuweisung vom Land (ÖGD Teil C), werden bestätigt.
Beschluss-Nr. 292/22
Die überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt bei verschiedenen Haushaltsstellen des Sammelnachweises Personalkosten von insgesamt 150.000,00 €, gedeckt durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, werden bestätigt.
Beschluss-Nr. 293/22
Die überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt bei der Haushaltsstelle 20000.93562 Schulausstattung Staatliche Regelschulen und Gemeinschaftsschulen in Höhe von 61.550,00 €, gedeckt durch Minderausgaben der Haushaltsstelle 22502.93500 Staatliche Regelschule „Geratal“ Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, werden bestätigt.
Beschluss-Nr. 294/22
Die überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt bei verschiedenen Haushaltsstellen des Deckungsringes 1 51 im Sozialamt, Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von insgesamt 1.100.000,00 €, gedeckt durch Minderausgaben der Haushaltsstelle 49540.71500 Mobilitätsticket in Höhe von 278.000,00 € und Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 822.000,00 €, werden bestätigt.
Beschluss-Nr. 295/22
Der Landkreis Ilm-Kreis tätigt eine Darlehensaufnahme im Rahmen der rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2021 wie nachfolgend aufgeführt:
| Darlehenssumme: | 3.493.000,00 Euro |
| Tilgung: | vierteljährlich in gleichhohen Raten in Höhe von 29.108,33 Euro (geringfügig abweichende Schlussrate) |
| Zinsbindung: | 30 Jahre (bis Laufzeitende) |
| Auszahlungskurs: | 100 % |
| Nebenkosten: | keine |
| Schuldendienstbelastung: | vierteljährlich nachträglich mit sofortiger Verrechnung der Tilgung zum 30.03., 30.06., 30.09. und 30.12. eines Jahres |
| Zinssatz: | 3,298 % |
Die Darlehensaufnahme erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank.