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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 5/2024
Gestaltung Seite 2
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Nichtamtlicher Teil

Beim Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport können Fördermittel für im Jahr 2025 geplante investive Sportstättenbauvorhaben angemeldet werden.

Grundlage für die Anmeldungen ist die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 23/2023 auf den Seiten 807 bis 810.

Anmeldungen von Kommunen sind beim

Landratsamt Ilm-Kreis

Büro Landrätin

Ritterstr. 14

99310 Arnstadt

bis spätestens 14. Juni 2024 zur sportfachlichen Stellungnahme einzureichen, so dass alle Anmeldungen vollständig bis spätestens zum 1. Juli beim zuständigen Ministerium vorliegen. Die aktuellen Formulare finden Sie beim Zentralen Thüringer Formularservice.

Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Linke (Tel. 0 36 28/73 81 13).

Anmeldungen von Sportvereinen für Sportstätten in Vereinsträgerschaft, die über den Landessportbund Thüringen e.V. gefördert werden können, sind über den

Kreissportbund Ilm-Kreis e.V.

Sportplatz Auf der Setze 20

99310 Arnstadt

einzureichen. Antragsschluss beim Landessportbund ist der 1. August 2024. Ansprechpartnerin beim Kreissportbund Ilm-Kreis e.V. ist Frau Winter (Tel. 0 36 28/60 22 90).