Beim Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport können Fördermittel für im Jahr 2025 geplante investive Sportstättenbauvorhaben angemeldet werden.
Grundlage für die Anmeldungen ist die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 23/2023 auf den Seiten 807 bis 810.
Anmeldungen von Kommunen sind beim
Landratsamt Ilm-Kreis
Büro Landrätin
Ritterstr. 14
99310 Arnstadt
bis spätestens 14. Juni 2024 zur sportfachlichen Stellungnahme einzureichen, so dass alle Anmeldungen vollständig bis spätestens zum 1. Juli beim zuständigen Ministerium vorliegen. Die aktuellen Formulare finden Sie beim Zentralen Thüringer Formularservice.
Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Linke (Tel. 0 36 28/73 81 13).
Anmeldungen von Sportvereinen für Sportstätten in Vereinsträgerschaft, die über den Landessportbund Thüringen e.V. gefördert werden können, sind über den
Kreissportbund Ilm-Kreis e.V.
Sportplatz Auf der Setze 20
99310 Arnstadt
einzureichen. Antragsschluss beim Landessportbund ist der 1. August 2024. Ansprechpartnerin beim Kreissportbund Ilm-Kreis e.V. ist Frau Winter (Tel. 0 36 28/60 22 90).