Auch im Jahr 2024 stehen Mittel zur Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes im Ilm-Kreis zur Verfügung stehen.
Zuwendungsempfänger können sein: Vereine, Verbände, Gruppen, Bildungseinrichtungen, Kommunen und Einzelpersonen.
Förderfähig sind im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes:
| 1. | Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterial), |
| 2. | der Erwerb von Arbeitsmitteln, Material und Literatur, die Anmietung von Räumen und |
| 3. | Betriebskosten, |
| 4. | Projekte, |
| 5. | die Beschäftigung von Zivildienstleistenden und Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes, |
| 6. | Maßnahmen des Agenda-21-Prozesses, |
| 7. | Wettbewerbe von Schülern und Schulen, |
| 8. | Fördermitgliedschaft in gemeinnützigen Vereinen und |
| 9. | weitere Maßnahmen im Einzelfall, wenn deren besondere Bedeutung vom Antragsteller nachgewiesen wird, und wenn der Ausschuss für Naturschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten zustimmt. |
Wegen der Einzelheiten zu förderfähigen Maßnahmen, Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art und Umfang der Förderung wird auf die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes“ verwiesen, die auf der Homepage des Ilm-Kreises veröffentlicht ist:
https://www.ilm-kreis.de/Ämter/Umweltamt/Downloads „Fördermaßnahmen/Zuschüsse des Umweltamtes“.
Da nach Bearbeitung der bisher eingegangenen Förderanträge die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht vollständig ausgeschöpft sind, können noch weitere Förderanträge für das Jahr 2024 gestellt werden.
Anträge auf Förderung sind in für das laufende Jahr an das Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt, zu richten. Das Antragsformular ist auf der Homepage zum Herunterladen bereitgestellt
https://www.ilm-kreis.de/Ämter/Umweltamt/Downloads „Antrag auf Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes“.