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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 6/2025
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

2025 steht der europaweite Denkmaltag am 14. September steht unter dem Motto: „Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich? Was sind uns unsere Denkmale wert?“

Seit 1999 gibt es das für ganz Deutschland einheitliche Motto, koordiniert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

Laut Homepage der Stiftung ist der materielle Wert eines Denkmals „messbar“. Er setzt sich zusammen aus schwankenden Materialkosten, zahlreichen Arbeitsstunden fachkundiger Experten oder der im Denkmal enthaltenen sog. grauen Energie, also aller Energie von Mensch und Maschine, die bereits in dessen Erbauung hineingeflossen ist.

Kein Denkmal schafft es jedoch ohne die Menschen, Vereine und Institutionen, die das Sprachrohr Ihres Denkmals sind und in der Regel mehr wissen als viele Ihrer Besucherinnen und Besucher.

Teilen Sie daher Ihr Wissen, indem Sie faszinierende Fakten rund um das Bauwerk liefern. Begeistern Sie mit Anekdoten oder geben Sie Einblicke, wie Sie sich persönlich für das Denkmal einsetzen. Bieten Sie die Möglichkeit, tief in die Geschichte der Kulturdenkmale einzutauchen und ihre kulturelle Vielfalt aus erster Hand zu erleben.

So greifen Sie das Motto 2025 auf:

Wo in Ihrem Denkmal liegt Ihr persönlicher Schatz, ob klein oder groß?

Gibt es handwerkliche Arbeiten, die Ihrem Denkmal durch spezielles Know-How, Geräte oder seltene Materialien besonderen Wert verleihen?

Welche finanziellen und materiellen Hürden haben Sie mit Ihrem Denkmal trotz Inflation, ausgebuchter Handwerker, Material- und Immobilienknappheit gemeistert? Warum hat es sich für Sie gelohnt?

Wo in Ihrem Denkmal würden Sie Elemente als „Luxusausstattung“ bezeichnen?

Wir möchten daher alle aufrufen, die gerne ihr Denkmal öffnen würden, sich bei der Denkmalbehörde des Ilm-Kreises (Tel.: 03628 738 470) zu melden, der Anmeldebogen ist auf der Seite der Unteren Denkmalschutzbehörde des Ilm-Kreises auf der Homepage abrufbar, als PDF Datei oder Online Formular- Anmeldeschluss ist am 30.06.2025.

Vielleicht kann der Tag mit Spaziergängen oder Touren per Rad und denkmalübergreifenden Veranstaltungen kombiniert werden, z. B. Dorf-, Stadt- oder Heimatfesten?

Der Fantasie sind hierbei keine Grenzen gesetzt - wir unterstützen Sie gern!

Wir übernehmen ebenso online die Anmeldung bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Bonn, eine separate Anmeldung ist somit nicht erforderlich!

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fördermittel entsprechend der Kulturförderrichtlinie des Ilm-Kreises zu stellen. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie unter: www.ilm-kreis.de/kulturfoerderung.

Finanziell können kulturelle Veranstaltungen (z.B.: Aufführungen, wie Lesungen, Tanz, Puppenspiel, Kleinkunst, Theater, Musikdarbietungen wie Musikschule, Orgel, Chöre, Liedermacher, klassische Konzerte oder Filmvorführungen usw.) gefördert werden.

Wichtig hierbei: Anmeldeschluss ist der 31. August 2025, vorbehaltlich verfügbarer Mittel.

Wir freuen uns auf ihre Teilnahme!

Ihre Denkmalbehörde des Ilm-Kreises