Die Firma Verbio Retail Germany GmbH, Thura Mark 18, 06780 Zörbig, hat für die Errichtung und den Betrieb einer Betankungsanlage von Schwerlastfahrzeugen mit LNG (Liquified Natural Gas/ Flüssigerdgas) und der entsprechenden Lagerung von LNG (9.1.1.2 V der Anlage 1 der 4. BImSchV) auf dem Grundstück in der Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 553/27 (Autohof) mit den Unterlagen vom 04.07.2025, zuletzt geändert am 15.05.26, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.
Im Rahmen dieser wurde aufgrund des geänderten Anlagenstandortes eine erneute standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Nr. 9.1.1.3 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der aktuellen Fassung, im Landratsamt Ilm-Kreis, 99310 Arnstadt, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Dienstgebäude Dr.-Bonnet-Weg 1 zu den Sprechzeiten zugänglich.
Zusätzlich können diese auf der Internetseite des Ilm-Kreises
https://ilm-kreis.de/Landkreis/Veröffentlichungen/Öffentliche-Bekanntmachungen
und dem UVP-Portal https://www.uvp-verbund.de/ eingesehen werden.
Landratsamt Ilm-Kreis,
Umweltamt, untere Immissionsschutzbehörde