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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 7/2025
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Klimaschutz vor der eigenen Haustür gestalten: Jetzt Ideen einreichen und eigene Projekte über den „GemeinsamFonds“ des Ilm-Kreises fördern lassen!

Klimaschutz beginnt vor der eigenen Haustür, in den Städten und Gemeinden im Ilm-Kreis - dort, wo sich die Menschen am besten auskennen und ihr Einsatz unmittelbar sichtbar und spürbar ist.

Beim Förderaufruf „Klimaschutz vor der eigenen Haustür“ haben Sie die Chance, eigene nachhaltige und klimafreundliche Projektideen mit unserer Unterstützung umzusetzen!

Sie haben eine super Projektidee zur Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Ilm-Kreis? Sie wollen am liebsten sofort loslegen, aber es fehlt noch die Finanzierung?

Im neu geschaffenen „GemeinsamFonds“ des Ilm-Kreises können Sie ihre Vorhaben in die Tat umsetzen!

Förderquote:

Pro Projekt können maximal 1.000,- € gefördert werden.

Projekte mit einem Gesamtvolumen bis zu 1.000,- € können zu 100% gefördert werden.

Wenn die Gesamtkosten des Vorhabens höher als 1.000,- € sind, muss glaubhaft dargelegt werden, wie der Restbetrag finanziert werden soll (Eigenanteil, Spenden, andere Förderprogramme).

Förderberechtigte:

Privatpersonen, Vereine und Initiativen

Kommunen und Unternehmen sind von einer Förderung ausgenommen.

Förderthemen:

Förderfähig sind Projekte, die mit einer hoher Klimaschutzwirksamkeit die definierten Förderschwerpunkte adressieren. Mit Klimaschutzwirksamkeit sind Maßnahmen gemeint, die ein CO2-Einsparungspotential haben und/oder positive Effekte in anderen Bereichen hervorbringen (z.B. Sensibilisierung zu Themen des Klimaschutzes, Stärkung der Gemeinschaft für Themen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes, zur Nachahmung motivieren).

Nachfolgend sind die Themenfelder beschrieben in denen Projekte gefördert werden können:

Natürliche Klimasenken

z.B. Aufforstung, Humusaufbau, Grün-/Blühflächen

Energie

z.B. Balkonkraftwerke für Vereinsgebäude

Mobilität

z.B. Förderung umweltfreundlicher Arbeitswege, Reparaturtreff/Fahrradwerkstatt

Bauen & Wohnen

z.B. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, wasserlose Urinale

Bildung

z.B. Workshop-Angebote mit externen Bildungsanbietern

Lebensstil & Konsum

z.B. klimafreundliche Ernährung, „Upcycling“ Projekte, klimafreundliche Veranstaltung, Mehrwegsysteme, Förderung von Trinkwasser als Nahrungsmittel

Bewertung der Maßnahmen:

Da die Gesamtmittel des Wettbewerbs begrenzt sind, werden die eingereichten Projektvorschläge anhand festgelegter Kriterien von einer unabhängigen Jury auf ihre Wirksamkeit geprüft und die besten Maßnahmen für eine Förderung ausgewählt.

Anhand der nachfolgenden Kriterien werden die beantragten Maßnahmen durch den Ausschuss für Naturschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten des Landkreises bewertet:

1. Förderberechtigung

Das Projekt wird im Ilm-Kreis umgesetzt.

Das Projekt, das Themenfeld und die Ziele entsprechen den in der Förderrichtlinie definierten Zielen und Maßnahmen des Klimafonds.

Das Projekt kann innerhalb der maximalen Förderdauer umgesetzt werden.

Das Projekt passt in das Förderbudget des Klimafonds

2. Qualität des Konzepts und Wirkungslogik

Das Projekt adressiert eine relevante Fragestellung/ Problem/ Herausforderung

Die zentralen Maßnahmen und adressierte(n) Zielgruppe(n) (bzw. Ökosysteme etc.) werden vorgestellt (z.B. Ausmaß der Entwaldung)

Es wird deutlich, welche konkreten Veränderungen die Maßnahmen bewirken sollen.

Das Projekt leistet einen nachvollziehbaren Beitrag zum [Klimaschutz / Klimafolgenanpassung] bzw. zur Lösung des beschriebenen Problems.

3. Klimawirksamkeit

Die Fördergelder werden für die Umsetzung neuer Minderungsaktivitäten eingesetzt.

Das erwartete Minderungspotenzial des Projekts ist zufriedenstellend / angemessen / ambitioniert (relativ oder absolut betrachtet).

Die Wirkungslogik hin zur Minderung ist nachvollziehbar dargestellt

4. Klimaanpassung (falls zutreffend)

Die Maßnahmen leisten einen Beitrag mit geringer/ mittlerer/ hoher Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

5. Finanzbedarf

Die Art und Höhe der Kosten, die im Kostenplan angegeben sind, sind plausibel und angemessen.

Es gibt (voraussichtlich) keine anderen angemessenen Fördermöglichkeiten für das Projekt. Der Finanzbedarf kann ohne die Förderung des Klimafond nicht gedeckt werden.

6. Soziale Verträglichkeit

Das Projekt hat keine negative soziale Auswirkung auf bestimmte Bevölkerungsgruppen.

7. Verbindlichkeit

Ein Zeitplan stellt glaubwürdig dar, bis wann die Ziele erreicht werden und welche Meilensteine auf dem Weg dahin erreicht werden.

Die Antragsteller*in versichert, dass sie über ausreichende Ressourcen (Personal, Gelder, etc.) verfügt, um das Projekt im geplanten Zeitraum zu realisieren.

Antragstellung:

Erstellung eines formlosen Antrags mit der folgenden Gliederung:

1.

Angaben des Antragstellenden

Privatperson, Verein oder Initiative

2.

Ansprechperson & Kontaktdaten (Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon)

3.

Kontodaten

4.

Vorhabensbeschreibung

Bitte beschreiben Sie möglichst konkret den Umsetzungsort, den Inhalt und die Klimaschutzwirksamkeit ihrer Projektidee. Des Weiteren geben Sie bitte an, in welchem der benannten Themenfelder Sie ihr Projekt einordnen.

5.

Kostenplan & Finanzierung

Darstellung aller Kosten, die Grundlage des beantragten Projektes sind, inklusive der Summe der beantragten Zuwendung.

Wenn die Gesamtkosten des Vorhabens höher als 1.000,- € sind, legen Sie bitte glaubhaft dar, wie der Restbetrag finanziert werden soll (Eigenanteil, Spenden, andere Förderprogramme).

6.

Erklärung

Bitte bestätigen Sie bei Antragstellung in Kurzform, dass

a)

mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde,

b)

dass bis zur Erteilung eines schriftlichen Zuwendungsbescheides bzw. einer Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn mit der Umsetzung nicht begonnen wird,

c)

dass Sie keine weiteren Fördermittel für die beantragte Fördersumme der Maßnahme beantragt haben (Ausschluss einer Doppelförderung) bzw. benennen Sie das/die Förderprogramm(e), bei denen Sie eine alternative oder ergänzende Förderung beantragt haben,

d)

dass alle Angaben im Antrag vollständig und wahrheitsgetreu dargestellt sind,

e)

dass auf die Bewilligung einer Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht und dass der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung nicht abgetreten werden kann,

f)

dass Sie das beantragte Vorhaben bis zum 29.11.2024 abschließen werden (Abgabe Verwendungsnachweis inkl. Rechnungen).

7.

Datum und rechtsverbindliche Unterschrift

Einreichungs- und Umsetzungszeitraum

Bitte reichen Sie ihren Antrag per E-Mail bis spätestens 27.06.2025 beim Klimaschutzmanager des Ilm-Kreises unter f.schmigalle@ilm-kreis.de ein.

Bei Rückfragen können Sie Hr. Schmigalle unter der folgenden Rufnummer gerne anrufen:

03628-738 404

Nach der Einreichung der Projektideen werden diese von einer unabhängigen Jury bewertet und die Wettbewerbsgewinner ausgewählt.

Alle beantragten Maßnahmen sind bis zum 29.05.2026 abzuschließen.

Der Abschluss der Maßnahmen ist durch das Einreichen eines Verwendungsnachweises (Kurzbeschreibung des Umsetzungsprozesses, Aufschlüsselung und Einreichung der Rechnungen) darzustellen.

Der Abschluss der jeweiligen Maßnahme und die Abgabe des Verwendungsnachweises können auch vor dem 29.05.2026 erfolgen.

Nicht verwendete Fördermittel sind vom Antragsteller spätesten bis zum 29.05.2026 zurück zu zahlen.

Gemeinsam können wir aktiv werden und ein Zeichen für eine klimafreundliche Zukunft setzen!

Egal, ob es sich um eine kleine Veränderung im Alltag, ein großes Vorhaben oder eine innovative Erfindung handelt - jede Idee zählt und trägt dazu bei, unseren Planeten schützen.

Für den Klimaschutz und für ein starkes Miteinander!

WIR FREUEN UNS SEHR AUF IHRE ANTRÄGE UND KREATIVEN PROJEKTIDEEN!