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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 7/2026
Nichtamtlicher Teil
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Wenn Schildkröten auf Wanderschaft gehen - und wie man es verhindert

Eine griechische Landschildkröte auf Wanderschaft.

Die sommerlichen Temperaturen machen Landschildkröten besonders munter und agil. Leider bedeutet das auch, dass sie manchmal aus ihren Gehegen ausbrechen und sich auf Wanderschaft begeben. Damit die gepanzerten Freunde nicht verloren gehen, sollten Halterinnen und Halter einige Hinweise beachten:

  • Freigehege regelmäßig kontrollieren: Die Umzäunung sollte auf mögliche Schlupflöcher oder Kletterhilfen überprüft werden. Oft genügt schon ein Stein, um das Überklettern zu ermöglichen. Besonders die Ecken werden von Schildkröten gern überwunden. Auch Untergrabungen sollten kontrolliert werden, insbesondere bei der Haltung von Vierzehenschildkröten.
  • Fotodokumentation aktuell halten: Fotos der Ober- und Unterseite des Panzers helfen bei der Identifizierung, falls das Tier einmal gesucht werden muss.
  • Kennzeichnung mit Transponder: Ab einem Gewicht von mindestens 500 Gramm ist die Kennzeichnung mit einem Transponder möglich. Wird von Fotodokumentation auf Transponder umgestellt, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, da bei streng geschützten Arten die EG-Vermarktungsbescheinigung angepasst werden muss. Transponder für streng geschützte Arten sind über den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) oder den Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e. V. (BNA) erhältlich.

Wenn eine Schildkröte entlaufen ist

Sollte die Schildkröte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen entlaufen, ist schnelles Handeln wichtig. Zu informieren sind folgende Stellen:

Untere Naturschutzbehörde (UNB) Ilm-Kreis (Ansprechpartnerin: U. Nüßler, E-Mail: u.nuessler@ilm-kreis.de, Telefon: 03628 738 676)

Fundbüro der zuständigen Gemeinde (Kontakt über die Ordnungsämter)

zuständige Tierheim in Großliebringen oder Ilmenau

Wenn sie eine Schildkröte finden

Wer eine Landschildkröte findet, wird gebeten, den Fund unter Angabe von Fundort und Zeitpunkt bei den oben genannten Stellen zu melden.