Aufgrund der §§ 57 und 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Ilm-Kreis folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 196.994.500 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 26.355.200 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen des Landkreises Ilm-Kreis sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Landkreises Ilm-Kreis aus dem
Kreditprogramm 2026-2029 des Freistaates Thüringen wird auf 11.966.000 € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Ilm-Kreises und im Vermögensplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis werden nicht festgesetzt.
| 1. | Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes, der nach §§ 25 ff. des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 59.895.900,01 € (Umlagesoll) festgesetzt. |
| 2. | Die Kreisumlage wird in Vom-Hundert-Sätzen aus den vom Thüringer Landesamt für Statistik festgestellten Umlagegrundlagen nach § 25 (2) ThürFAG bemessen, diese beträgt 148.045.050,55 €. |
| 3. | Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 40,458 v. H. der Umlagegrundlage festgesetzt. |
| 4. | Für rückständige Beträge bei der Kreisumlage werden von den säumigen Gemeinden in Anwendung des § 26 Abs. 1 des ThürFAG Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
| dem Haushaltsplan des Ilm-Kreises wird auf | 16.000.000 € |
| dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes | |
| Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis wird auf | 1.100.000 € |
festgesetzt.
entfällt
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Arnstadt, den 22. Juni 2026
Landkreis Ilm-Kreis
P. Enders
Landrätin - Siegel -
| 1. | Mit Beschluss 201/26 vom 27. Mai 2026 hat der Kreistag die Haushaltssatzung des Ilm-Kreises für das Haushaltsjahr 2026 sowie mit Beschluss Nr. 202/26 den Finanzplan 2025 bis 2029 für den Ilm-Kreis beschlossen. |
| 2. | Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 22. Juni 2026, Az.: 5090-212-1512/296, mitgeteilt, dass die vorgelegte Haushaltssatzung für das Jahr 2026 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Bei der Prüfung der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2026 ergaben sich keine Feststellungen, die eine Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung begründen würden. |
Der Haushaltsplan 2026 liegt in der Zeit vom 15. Juli 2026 bis 29. Juli 2026 beim Ilm-Kreis, Landratsamt, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt, Zimmer 387 während der allgemeinen Geschäftszeiten aus.
Der Haushaltsplan des Ilm-Kreises für das Haushaltsjahr 2026 ist auf der Internetseite des Ilm-Kreises (www.ilm-kreis.de) über die bekannt gegebene Auslegungsfrist hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 einzusehen.
Arnstadt, den 22. Juni 2026
P. Enders
Landrätin