Beschluss-Nr. 070-23/21./JHA (22. August 2023)
| 1. | Der zu erstattende Sachaufwand in der Kindertagespflege nach § 23 Abs. 1 ThürKigaG wird je Kind bei einer vereinbarten Betreuungszeit von | |
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| • | mindestens acht Stunden pro Tag auf 237,00 € je Monat, |
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| • | mindestens sechs Stunden bis unter acht Stunden pro Tag auf 189,00 € je Monat sowie |
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| • | mindestens vier Stunden bis unter sechs Stunden pro Tag auf 166,00 € je Monat festgesetzt. |
| 2. | Der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung in der Kindertagespflege nach § 23 Abs. 1 Turnliga wird unter Berücksichtigung der Qualifikation der Kindertagespflege-personen nach § 10 Abs. 2 ThürKigaG bei Nachweis der | |
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| • | 160-Stunden-Qualifikation auf 3,77 € je Kind und Stunde sowie |
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| • | einem päd. Abschluss (z. B. Erzieherin) auf 4,28 € je Kind und Stunde festgesetzt. |
| 3. | Zusätzlich werden den Kindertagespflegepersonen die nachgewiesenen hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung monatlich sowie die Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung jährlich erstattet. Dementsprechend soll die Versicherungssumme sich an allen Einnahmen aus der Kindertagespflege für Sachbezug und Förderleistung vom Jugendamt zur Absicherung im Falle eines Unfalls orientieren. Versicherungssummen, die über den mit der Kindertagespflegetätigkeit erzielten Einnahmen liegen, sind allerdings als unangemessen und nicht erstattungsfähig anzusehen. | |
| 4. | Grundlage der Finanzierung bildet eine zu diesem Zweck abzuschließende Vereinbarung zwischen Kindertagespflegepersonen und Jugendamt. | |
Beschluss-Nr. 072-23/22./JHA (28. November 2023)
Der Haushalt des Jugendamtes für das Jahr 2024 wird in der vorliegenden Fassung bestätigt und dem Kreistag des Ilm-Kreises zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss-Nr. 074-24/23./JHA (23. Januar 2024)
Das Grundsatz- und Arbeitspapier zur Erarbeitung des Kinder- und Jugendförderplanes 2025-2028 wird als Planungsgrundlage bestätigt.
Beschlossen in nicht öffentlicher Sitzung:
Beschluss-Nr.: 176-24/40/BWV (15. April 2024)
Der Firma Bau Altenfeld GmbH, Goldbergstr. 20, 98701 Großbreitenbach wird der Zuschlag für die Instandsetzung der Fahrbahn der Kreisstraße 60 OD Kahlert gemäß Angebot vom 29.02.2024 erteilt. Der Leistungszeitraum ist für Mai bis November 2024 vorgesehen.
Beschluss-Nr.: 094-24/27./ÖPNV (12. März 2024)
Die IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau wird beauftragt eine Fahrtverlegung der Fahrt Nr. 105 der Linie 357 von Kirchheim nach Erfurt um 30 Minuten zu prüfen und den ÖPNV-Ausschuss in seiner nächsten Sitzung über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Beschluss-Nr.: 095-24/27./ÖPNV (12. März 2024)
Die IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau wird beauftragt eine Fahrtverlegung der Fahrt Nr. 13 der Linie 3 von Rudisleben nach Apfelstädt um 10 Minuten zu prüfen und den ÖPNV-Ausschuss in seiner nächsten Sitzung über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Beschlossen in nicht öffentlicher Sitzung:
Beschluss-Nr.: 096-24/27./ÖPNV (12. März 2024)
Die Investitionsplanung für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr der Städte und Gemeinden im Ilm-Kreis für das Jahr 2025 wird bestätigt.