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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach beantragt die Entnahme und Wiedereinleitung von Ober­flächenwasser aus dem Gewässer Reischelbach zum Betrieb einer Kleinwasserkraftanlage in einem Umfang von maximal 12.960 m³/Tag. Die geplante Anlage befindet sich auf dem Flurstück 19/14 Flur 19 der Gemarkung Wald Oberbreitenbach.

Durch die untere Wasserbehörde wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Erfordernis der Pflicht zur Durchführung einer Umwelt­verträglich­keits­prüfung geprüft (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Ziffer 13.14 UVPG). Nach Abschluss der Prüfung wird festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt verbunden sind und somit die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

Das Landratsamt Ilm-Kreis als untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürVwVfG i. V. m. § 59 Abs. 3 ThürWG örtlich und gemäß § 61 Abs. 1 Satz ThürWG sachlich für die Erteilung der beantragten Erlaubnis zuständig.

Untere Wasserbehörde

Ilm-Kreis