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Amtsblatt des Ilm-Kreises
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Der neue Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2025 - 2028 wurde am 11. Juni 2024 durch den Jugendhilfeausschuss des Ilm-Kreises beschlossen. Dabei wurde auch der Bedarf an Einrichtungen/Projekten der Jugendarbeit mit hauptamtlichem Fachpersonal und zur Schulsozialarbeit ermittelt.

Das Jugendamt des Ilm-Kreises führt zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes für alle Einrichtungen/Projekte der Jugendarbeit und Schulsozialarbeit, die ab 01. Januar 2025 für die nächsten 4 Jahre in freier Trägerschaft geführt werden sollen, ein Interessenbekundungsverfahren durch. Grundlage der zu erbringenden Leistungen sind die jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

Geeignete Träger, die Interesse an einer Beteiligung bei der Umsetzung der Leistungen haben, werden aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden.

Sämtliche Unterlagen zum Kinder- und Jugendförderplan 2025 - 2028 stehen auf der Homepage des Ilm-Kreises - Verwaltung - Jugendamt -Downloads zur Verfügung.

Telefonische Auskunft erteilt: Herr Rindermann (03628 738600). Die Frist für die Abgabe der Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren ist der 09. August 2024 festgelegt (Posteingang).