Der Ilm-Kreis führt zur fachlichen Begleitung der lokalen Partnerschaft für Demokratie (PfD) im Ilm-Kreis ein Interessenbekundungsverfahren für die Trägerschaft der externen Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) ab dem 01.01.2026 durch.
Grundlage der zu erbringenden Leistungen sind die Vorgaben aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie des Thüringer Landesprogramms „Denk bunt“. Im Zentrum der Partnerschaft steht ein Dreiklang an Zielen: Demokratie fördern - Vielfalt gestalten - Extremismus vorbeugen.
Die Partnerschaft engagiert sich kontinuierlich für die Stärkung der Zivilgesellschaft. Sie möchte Menschen im Ilm-Kreis dazu ermutigen und befähigen, eigene Projektideen einzubringen. Ziel ist es, Bedarfe vor Ort aufzugreifen und das gesellschaftliche Leben im Landkreis aktiv mitzugestalten.
1. Leistungen der externen Koordinierungs- und Fachstelle
Die externe KuF spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung und Weiterentwicklung der lokalen Demokratiearbeit. Als zukünftiger Träger übernehmen Sie die strategische und operative Gesamtkoordination - in enger Abstimmung mit dem federführenden Amt, dem Begleitausschuss („Bündnis“), dem Jugendforum sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren im Ilm-Kreis.
| 1.1 | Gesamtkoordination in Zusammenarbeit mit dem Federführenden Amt |
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| Als externe KuF übernehmen Sie die übergreifende Steuerung und Organisation der Partnerschaft. Sie agieren als verbindende Schnittstelle zwischen dem federführenden Amt, dem Bündnis (ehemals Begleitausschuss), dem Jugendforum sowie weiteren zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteurinnen und Akteuren. Sie sorgen für einen kontinuierlichen Informationsfluss, bereiten Sitzungen und Entscheidungsprozesse vor und unterstützen die strategische Weiterentwicklung der Partnerschaft. Ihre Aufgabe ist es, die verschiedenen Perspektiven zusammenzubringen, Synergien zu erkennen und gemeinsam mit allen Beteiligten eine lebendige und wirksame Demokratiearbeit im Ilm-Kreis zu gestalten. |
| 1.2 | Fachliche Beratung |
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| Die Koordinierungs- und Fachstelle ist erste Anlaufstelle für engagierte Vereine, Initiativen und Institutionen, die Ideen für Projekte im Sinne der Partnerschaftsziele entwickeln und umsetzen möchten. Sie beraten Interessierte umfassend zu Fördermöglichkeiten, Antragsverfahren und inhaltlicher Ausrichtung der Maßnahmen. Dabei geht es nicht nur um formale Unterstützung, sondern auch um eine konzeptionelle Begleitung: Sie helfen dabei, Projektideen zu schärfen, Bedarfe zu erkennen und wirkungsvolle Maßnahmen zu planen hinsichtlich der im Förderantrag benannten Mittler- und Handlungsziele. |
| 1.3 | Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit |
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| Die Koordinierungs- und Fachstelle sorgt dafür, dass die Ziele, Aktivitäten und Erfolge der Partnerschaft in der Öffentlichkeit sichtbar werden. Sie entwickeln wirkungsvolle Kommunikationsformate, pflegen den Internetauftritt, erstellen Informationsmaterialien und organisieren öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen. Gleichzeitig spielt die Netzwerkarbeit eine zentrale Rolle: Sie vernetzen Akteurinnen und Akteure aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Bildung, Jugendarbeit und weiteren Bereichen, fördern den Austausch untereinander und schaffen Räume für Kooperation und gemeinsames Handeln. Ziel ist es, stabile lokale Strukturen zu fördern, die langfristig für demokratische Kultur, Vielfalt und ein respektvolles Miteinander im Ilm-Kreis einstehen. |
| 1.4 | Verwaltung, Antrags- und Verwendungsnachweisführung |
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| Die KuF verwaltet die finanziellen Mittel für Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit und unterstützt das federführende Amt bei der Antragstellung und Abrechnung der Fördermittel von Bund und Land. |
2. Anforderungen an die externe KuF
Der Ilm-Kreis hat sich um die Teilnahme an der dritten Förderperiode (2025-2032) des Bundesprogramms beworben und ist nun als Partnerschaft im Förderprogramm integriert. Die Besetzung der externen KuF wird dabei für die gesamte Laufzeit bis 2032 angestrebt - vorbehaltlich der jährlichen Förderzusage.
Das bedeutet: Auch wenn eine grundsätzliche Programmperspektive bis 2032 besteht, muss für jedes Förderjahr ein neuer Antrag gestellt und bewilligt werden. Die Aufgabenschwerpunkte und Anforderungen an die Koordinierungs- und Fachstelle bleiben im Wesentlichen konstant, können sich jedoch geringfügig verändern, etwa durch Vorgaben oder konzeptionelle Weiterentwicklungen seitens der Fördermittelgeber (Bund, Land). Ein zukünftiger Träger sollte daher neben fachlicher Kompetenz und Erfahrung auch die Flexibilität und Bereitschaft mitbringen, sich auf diese Veränderungen einzustellen und die Partnerschaft entsprechend weiterzuentwickeln.
Gesucht wird ein engagierter und fachlich qualifizierter zivilgesellschaftlicher Träger, der die Aufgaben der externen Koordinierungs- und Fachstelle ab dem 01.01.2026 übernimmt. Der Träger sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
| 2.1 | Profil des Trägers | ||
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| • | Es handelt sich um eine zivilgesellschaftliche Organisation mit nachweislicher Erfahrung in der Demokratiearbeit sowie in der Umsetzung und Abwicklung von Fördermittelprojekten. | |
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| • | Erwartet werden gute Kenntnisse der lokalen zivilgesellschaftlichen Strukturen und Agierenden im Ilm-Kreis. | |
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| • | Idealerweise verfügt der Träger über einen Sitz oder eine Niederlassung/ Zweigstelle im Ilm-Kreis, um eine enge Vernetzung und Präsenz vor Ort sicherzustellen. | |
| 2.2 | Personelle Ausstattung | ||
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| • | Der Träger stellt geeignetes Fachpersonal zur Verfügung, um eine kontinuierliche und verlässliche Umsetzung der Aufgaben zu gewährleisten (im Rahmen einer 1,0 VbE). | |
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| • | Es ist wünschenswert, die Koordinierungs- und Fachstelle mit zwei Personen im Umfang von 1,0 Vollzeitäquivalenten (VbE) zu besetzen. Dies gewährleistet Kontinuität, Verlässlichkeit und Erreichbarkeit - auch im Vertretungsfall bei Krankheit, Urlaub oder anderen Ausfallzeiten. | |
| 2.3 | Qualifikation des Fachpersonals | ||
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| • | Ein Hochschulabschluss in einer relevanten Fachrichtung (z. B. Geisteswissenschaften, Politikwissenschaften, interkulturelle Kommunikation, Demokratieförderung, Sozialwissenschaften etc.) ist erforderlich. | |
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| • | Erwartet werden praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: | |
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| - | Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und ehrenamtlich Engagierten |
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| - | Organisation und Durchführung von Veranstaltungen |
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| - | Öffentlichkeitsarbeit |
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| - | Beratung zu und Abrechnung von Fördermitteln |
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| • | sowie eine hohe Motivation für kultur- und generationsübergreifende Arbeit verfügen - insbesondere auch mit jungen Zielgruppen. | |
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| • | Persönlich zeichnen sich geeignete Fachkräfte durch Eigeninitiative, Organisationsgeschick sowie die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und -orten aus (z. B. Teilnahme an Abendtermine und Wochenendveranstaltungen) | |
3. Finanzielle Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Arbeit der ext. KuF
Die Finanzierung der externen Koordinierungs- und Fachstelle erfolgt im Rahmen festgelegter Pauschalen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Für das Förderjahr gelten aktuell folgende Vergütungen (Stand: Förderjahr 2025):
| • | Personalkostenpauschale: |
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| Die Vergütung erfolgt auf Grundlage einer vom Bund vorgegebener Personalkostenpauschalen für 1,0 VbE in Anlehnung an die Vergütungsgruppe 9b TV-L. |
| • | Sachkostenpauschale für die Arbeit der KuF: |
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| Die Sachkostenpauschale orientiert sich an der Personalkostenpauschale und wird für eine 1,0 VbE bemessen. |
| • | Weiterleitungsmittel für Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit: |
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| Zusätzlich werden 8.500,00 € zur Verfügung gestellt, die zweckgebunden für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und lokalen Vernetzung eingesetzt werden können. |
Die genannten Beträge dienen der Orientierung und können sich auf Grundlage von Änderungen der Fördermittelgeber geringfügig anpassen. Grundlage der Förderung ist der jeweils jährlich zu stellende Antrag nach Bewilligungsbescheid durch den Fördermittelgeber sowie die entsprechende Richtlinie.
4. Folgende Unterlagen sind bei der Interessenbekundung zu übermitteln
| • | Darstellung des Trägers, insbesondere seine Erfahrungen und Referenzen im Bereich Demokratiearbeit (Leitbild o.ä.) |
| • | Erfahrungen und Kompetenzen hinsichtlich der im Punkt 2 gelisteten Aufgabenbereiche -> bitte reichen Sie Referenzen, Zertifikate etc. ein, die die Erfüllung der Aufgabenbereiche nachvollziehbar machen |
| • | Beschreibung der vorgesehenen personellen Besetzung (falls bereits untersetzt) |
| • | Kosten- und Finanzierungsplan (auf Basis eines eingereichten Stellenplans -> vgl.: Punkt V Abs. 3 der Förderrichtlinie „Demokratie leben“ vom 20.11.2024) |
Die Interessebekundung einschließlich der erforderlichen Unterlagen ist in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundungsverfahren Koordinierungs- und Fachstelle “ bis zum 29.08.2025 (Posteingang!) schriftlich zu richten an:
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| Landratsamt Ilm-Kreis |
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| Büro der Landrätin |
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| Ritterstraße 14 |
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| 99310 Arnstadt |
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um ein Vergabeverfahren handelt. Die Auswahl eines Trägers wird bis zum 30.09.2025 vorgenommen. Eine Erstattung von Kosten, die durch die Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren entstehen, ist ausgeschlossen. Auskunft erteilt Frau Lanua Tel.: 03628 738 109
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
| • | https://www.demokratie-leben.de/dl |
| • | https://www.demokratie-leben.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie |
| • | foerderrichtlinie-des-bundesprogramms-demokratie-leben-aenderung-2024-data.pdf |
| • | https://denkbunt-thueringen.de/ |
| • | https://www.lap-ilmkreis.de/ |
| • | https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Beauftragte-f%C3%BCr-Ausl%C3%A4nder-und-Behinderte/Lokale-Partnerschaft-f%C3%BCr-Demokratie-Ilm-Kreis-LPfD-/ |