Am 1.7.2026 hat die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen in Weimar den 2. Entwurf zum 2. Sachlichen Teilplan Windenergie beschlossen, da die Planungsgemeinschaft Mittelthüringen nach den Vorgaben des 2. Entwurfs der Änderung des Landesentwicklungsplanes Thüringen 2025 2,2 % der Regionsgesamtfläche für Windvorranggebiete ausweisen muss.
Das Landratsamt Ilm-Kreis hat diesem Entwurf seine Zustimmung verweigert, dennoch ist die dafür notwendige Mehrheit zustande gekommen.
Vom 4.8. bis 9.10.2026 liegt dieser Entwurf nicht nur auf der Homepage der Regionalen Planungsstelle:
https://regionalplanung.thueringen.de/mittelthueringen
aus, sondern kann auch zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes in der Kreisplanung, Ritterstraße 14, Raum 110, eingesehen werden.
Im Ilm-Kreis werden im Entwurf 10 Standorte für Windvorranggebiete ausgewiesen, davon eine Reihe im Wald. Es ist wichtig, dass sich die Bürger, Verbände, Unternehmen und Kommunen zum Entwurf äußern, denn nur so können die Kriterien zur Ausweisung der Windvorranggebiete überprüft und verändert werden.
Wichtige Tabu-Kriterien sind beispielsweise der Abstand zur Siedlung (1000m), Puffer um Wohngebäude im Außenbereich (522 m), Flugplätze oder Dichtegebiete von sensiblen Vogelarten wie Roter Milan, Wanderfalke und Uhu. Die Ausweisung von Windgebieten ist im Wald (monokulturelle Wälder mit forstlicher Nutzung) im Einzelfall grundsätzlich möglich.
In der Planungsversammlung am 6.2.2024 wurde von der Regionalen Planungsstelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Landtag beschlossene Änderung des Thüringer Waldgesetzes die Errichtung von großen Windkraftanlagen nicht verbietet, sodass die Flächen im Wald ausgewiesen werden können.
Lediglich die Personen und Körperschaften, die sich im Rahmen der schriftlichen Stellungnahme bis zum 9.10.2026 zu den Kriterien und zur Ausweisung der Windkraftstandorte des Planes an die
Email-Adresse: teilplan.wind2026-mitte@tlvwa.thueringen.de
äußern, können ihre Argumente und Stellungnahmen in die Erstellung des neuen Entwurfes einfließen lassen. So kann eine erneute Überprüfung der Kriterien zur Ausweisung der Standorte stattfinden.
Gegenüber dem letzten Planentwurf von 2024 wurden aufgrund der vielen Stellungnahmen 2 Windvorranggebiete im Ilm-Kreis weniger ausgewiesen und einige Gebiete verkleinert.
Anbei der Kartenausschnitt für den Ilm-Kreis, wo im 2. Entwurf Windvorranggebiete im Kreis geplant sind.