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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (NaB)
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Das Ordnungsamt informiert

Informationen des Ordnungsamtes der Stadt Hildburghausen zur Durchführung des Winterdienstes

In jedem Winter werden die gleichen Fragen an das Ordnungsamt zum Winterdienst gestellt:

  • wer ist bei Straßen mit einseitigem Gehweg in diesem Jahr verpflichtet,
  • wann und in welchem Zeitraum muss ich Räumen oder Streuen
  • darf ich auch Salz zum Streuen verwenden?

Hier die Antworten:

  • In den ungeraden Jahren liegt die Räum- und Streupflicht bei dem der Gehwegseite gegenüberliegenden Anlieger. Das heißt, im Jahr 2023 müssen alle Anlieger einer Straße, welche den Gehweg nur auf einer Straßenseite hat, den ihnen gegenüber liegenden Gehweg räumen.
  • die Räum- und Streupflicht beginnt um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Es ist nicht vorgeschrieben, während des Schneefalls den Gehweg ständig zu räumen; dies ist erst geboten, wenn es nicht mehr schneit
  • als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden; Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden; Asche darf nicht verwendet werden

Meine Bitte an alle Anlieger:

  • Halten Sie die Ober- und Unterflurhydranten von Schnee und Eis frei, damit die Feuerwehr im Brandeinsatz schnell Löschwasser zur Verfügung hat
  • Halten Sie die Einlaufschächte der Straßenentwässerung frei, damit Schmelzwasser ablaufen kann

Die vorstehenden Anordnungen sind auf Widerruf, voraussichtlich bis zum 31. März 2023 gültig.

Wichtiger Hinweis: In engen Anliegerstraßen, in denen Autos geparkt werden und eine für den Räumdienst unbedingt erforderliche Durchfahrtsbreite von mind. 3 Metern nicht eingehalten ist, wird der Winterdienst eingestellt. In solchen Fällen muss die Räumpflicht von den Anliegern eigenständig durchgeführt werden. Gleiches gilt für Straßen und Wege, die als Sackgassen keine ausreichenden Wendemöglichkeiten für Räumfahrzeuge bieten.

Zum Schluss bleibt die Bitte um Verständnis und der Aufruf an alle Verkehrsteilnehmer, ob Fußgänger oder Kraftfahrer, sich so zu verhalten, dass wir die wenigen Winterwochen ohne nennenswerte Unfälle in Hildburghausen überstehen. Dabei sollte die Rücksichtnahme der Fahrzeugführer gegenüber älteren Fußgängern und Kindern besondere Beachtung finden.

Wir weisen auch unabhängig vom Winterdienst darauf hin, dass die Verkehrsregeln zum Halten und Parken auch Nachts und an den Wochenenden gelten. Immer wieder erreichen das Ordnungsamt Beschwerden über falsch geparkte Fahrzeuge in den Nachtstunden und am Wochenende. Das Ordnungsamt kontrolliert daher nun wieder verstärkt in Zusammenarbeit mit der Polizei, auch zu diesen Zeiten.

Neuausstellung Parkgenehmigungen

Die meisten Parkgenehmigungen aus dem Jahr 2022 verlieren mit Ablauf des 15.01.2023 ihre Gültigkeit. Daher denken Sie bitte daran Ihre neue Parkgenehmigung beim Ordnungsamt zu beantragen.

Am besten tun Sie das per E-Mail an Ordnungsamt@hildburghausen.de.

Geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Adresse, Kfz-Kennzeichen und, wenn vorhanden, Aktenzeichen der vorhergehenden Parkgenehmigung an. Sollten Sie zum ersten mal einen Anwohnerparkausweis beantragen, so fügen Sie einen Nachweis bei, dass Sie unter der angegebenen Adresse gemeldet sind.

Beachtung der Verkehrsregeln, insbesondere in verkehrsberuhigten und in tempobeschränkten Zonen-Bereichen

Auf Grund der andauernden Sanierungsarbeiten an der Christuskirche bleibt der Immanuel-Kant-Platz weiterhin gesperrt. Da hier eine Umfahrung derzeit nicht möglich ist, bleibt die Durchfahrt zur Oberen Marktstraße weiterhin geöffnet. Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es sich bei der Johann-Sebastian-Bach-Straße und dem Immanuel-Kant-Platz um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Dies bedeutet, dass hier in Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist. Regelmäßig erreichen uns Beschwerden, dass Fahrzeugführer hier mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. In dieser Straße befindet sich ein Seniorenheim. Auf diese Menschen sollte besondere Rücksicht genommen werden und die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.

Weiterhin werden sehr oft rücksichtsloses Fahrverhalten und überhöhte Geschwindigkeiten auf dem Marktplatz und in der Oberen Marktstraße festgestellt. Auch hier häufen sich die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger. Der Markt ist ein verkehrsberuhigter Bereich und bei der Oberen Marktstraße handelt es sich um eine Tempo-20-Zone.

Zu guter Letzt die Untere Marktstraße. Hier befinden wir uns in einer Fußgängerzone. Das heißt, ohne Sondergenehmigung ist das Befahren und in Folge dessen auch Halten und Parken in diesem Bereich verboten. Im Normalfall ist die Untere Marktstraße durch Poller gesperrt. Da es jedoch in der kalten Jahreszeit passieren kann, dass diese einfrieren und der Winterdienst den Bereich nicht räumen kann, werden sie während der Räumzeit entfernt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass während dieser Zeit die Untere Marktstraße befahren werden darf. Hier kommt es fast täglich zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern darüber, dass Fahrzeuge, teils mit hohen Geschwindigkeiten, durch diesen Bereich fahren.

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass auch wenn die Absperrpoller nicht stecken, dieser Bereich nicht zu befahren ist.