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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (NaB)
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Widerspruch

zu Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) vom 01. November 2015

(Bitte unten stehende Hinweise beachten)

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Wohnanschrift: Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort

Ich bitte, meine persönlichen Daten in den nachstehend angekreuzten Fällen nicht zu übermitteln:

1. gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften Diese Sperre bezieht sich ausschließlich auf die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der ich nicht angehöre, deren Mitglied aber ein Angehöriger meiner Familie ist.

( )

2. gem. § 50 Abs. 5 BMG an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allg. Wahlen für Zwecke der Wahlwerbung (§ 50 Abs. 1 BMG)

( )

3. gem. § 50 Abs. 5 BMG an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zum Zwecke der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG)

( )

4. gem. § 50 Abs. 5 BMG an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern in Form von gedruckten Nachschlagewerken (§ 50 Abs. 3 BMG)

( )

5. gem. § 36 Abs. 2 BMG an das Bundesamt für Wehrerfassung

( )

Hildburghausen, den

................................

Unterschrift:

.................................

Hinweis:

Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in o. g. Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

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Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und zu unterschreiben.

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Der ausgefüllte Vordruck kann an o.g. Anschrift übersandt bzw. in der Meldestelle der Stadt Hildburghausen abgegeben werden.

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Die Vervielfältigung dieses Vordruckes ist möglich.

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Widersprüche, die bereits bei der Anmeldung in der Meldebehörde der Stadt Hildburghausen auf dem Beiblatt zum Meldeschein geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit.