Seit 01.05.2025 sind digitale Lichtbilder verpflichtend.
Diese können in der Meldebehörde (zusätzliche Gebühr 6 €) oder bei einem Fotodienstleister erstellt werden.
Für Babys und Kleinkinder bitte ein digitales Lichtbild vom Fotodienstleister mitbringen, da dieses zurzeit in der Behörde nicht erstellt werden kann.