Die Beantragung der Parkausweise für 2026 kann ab sofort im Ordnungsamt der Stadt Hildburghausen erfolgen, diese werden Mitte bis Ende Dezember versendet.
Bitte beachten Sie, dass Anwohnerparkausweise für den Bereich Rathausgasse, Knappengasse, Salzmarkt, Obere- und Untere Braugasse (AWRS), seit 2025 nur noch für die Anwohner der genannten Straßen ausgestellt werden.
Einwohner, welche nicht in dieser Parkzone wohnen (z.B. Markt, Häfenmarkt, Marktstraße u.s.w), können eine Parkerlaubnis für einen der Parkplätze Friedrich-Rückert-Straße, Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße, Geschwister-Scholl-Straße oder Clara-Zetkin-Straße beantragen.
Wir weisen darauf hin, dass keine Garantie für eine Parkerlaubnis auf dem gewünschten Parkplatz besteht. Wenn die Parkmöglichkeiten auf einem der Parkplätze erschöpft sind, muss die Zuweisung eines anderen Parkplatzes in Kauf genommen werden.
Kontakt: 03685 / 774 104, 774 - 116, 774-122
oder ordnungsamt@hildburghausen.de
Die Beantragung per E-Mail wird bevorzugt.
(1) Bis zum 31.12.2025 sind die Anlieger der auf dem Gehweg gegenüberliegenden Seite zum Winterdienst verpflichtet, ab 01.01.2026 wechselt diese Pflicht auf die Anlieger der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke.
(2) die Räum- und Streupflicht beginnt um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr; es ist nicht vorgeschrieben, während des Schneefalls den Gehweg ständig zu räumen; dies ist erst geboten, wenn es nicht mehr schneit
(3) als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden; Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden; Asche darf nicht verwendet werden
(4) Halten Sie die Ober- und Unterflurhydranten von Schnee und Eis frei, damit die Feuerwehr im Brandeinsatz schnell Löschwasser zur Verfügung hat
(5) Halten Sie die Einlaufschächte der Straßenentwässerung frei, damit Schmelzwasser ablaufen kann. Im Bereich der Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 14 - 24 und 26 - 36 sowie der Rudolf-Breitscheid-Straße wird für den Zeitraum des Winterdienstes ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet.
Parkmöglichkeiten stehen hier auf Anfrage bei der AWG bzw. der Wohnungsgesellschaft ausreichend zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit einem der beiden Anbieter (i. d. R. Vermieter) in Verbindung und sichern Sie sich eine Parkmöglichkeit.
Wichtiger Hinweis: In engen Anliegerstraßen, in denen Autos geparkt werden und eine für den Räumdienst unbedingt erforderliche Durchfahrtsbreite von mind. 3 Metern nicht eingehalten ist, wird der Winterdienst eingestellt. In solchen Fällen muss die Räumpflicht von den Anliegern eigenständig durchgeführt werden. Gleiches gilt für Straßen und Wege, die als Sackgassen keine ausreichenden Wendemöglichkeiten für Räumfahrzeuge bieten.
Die vorstehenden Anordnungen sind auf Widerruf,
voraussichtlich bis zum 31. März 2026 gültig.