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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 12/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (NaB)
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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Az: 57057721

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung

Ankündigung des Anhörungstermins über die Ergebnisse der örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

Stadt Hildburghausen

Gemarkung:

Hildburghausen

Flur:

ohne

Flurstücke:

1652/5, 1653, 1654, 1655, 1657/2, 1659/2, 1659/3, 1660, 1661, 1665, 1667, 1707, 1708/4, 1708/9, 1709/4, 1749/3, 1750, 1751, 1752, 1783/3, 1783/4, 1785/1, 1785/2, 1852, 1858/2, 1859, 1881, 2951/1, 2952/4, 2954/2, 2959, 2960, 2961, 2962, 2963, 3157, 3158

Gemarkung:

Gerhardtsgereuth

Flur:

4

Flurstücke:

679/2, 679/3, 681/3, 844/454

Lagebezeichnung:

Wiedersbacher Straße (L 2063)

Antragsteller:

Thüringer Landesamt

für Bau und Verkehr (TLBV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Anfang des Jahres 2024 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.

Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 25.11.2024 von 08:30 bis 11:30 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3 statt.

Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.

Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

Referatsbereichsleiter