Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Müllsäcke, die bei der regulären Abfuhr nicht durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen mitgenommen werden, unverzüglich von öffentlichen Flächen zu entfernen sind.
Nicht abgeholte Müllsäcke sind auf das jeweilige Privatgrundstück zu verbringen. Sie können bei der nächsten regulären Leerung erneut zur Abholung bereitgestellt werden, sofern sie den geltenden Vorgaben entsprechen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Müllsäcke eigenständig bei einem hierfür zuständigen Entsorgungsunternehmen abzugeben.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung, da das Abstellen von Müllsäcken im öffentlichen Raum zu Verunreinigungen führt und ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Ordnungsamt