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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 3/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (NaB)
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Information der Stadt Hildburghausen - Freie Sicht für alle

Die Vegetationszeit beginnt und in diesem Zusammenhang erinnert die Stadtverwaltung Hildburghausen alle Grundstückseigentümer und Besitzer daran, dass sie verpflichtet sind, entlang von Straßen, Gehwegen, Rad- und Feldwegen sogenannte „Lichtraumprofile" freizuhalten.

Anpflanzungen beleben und verschönern das Stadtbild Hildburghausens mit seinen Orts- und Stadtteilen und tragen wesentlich zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Anpflanzungen können aber auch Gefahrensituationen hervorrufen. Insbesondere dann, wenn Bäume, Sträucher oder Hecken auf Gehwege, Radwege oder in Fahrbahnen hineinragen und so Verkehrsteilnehmer behindern oder sogar verletzen können. Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen und bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benutzen dürfen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr.

Nach dem Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) dürfen Anpflanzungen sowie Zäune, Stapel, Haufen oder andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen (§ 26 Abs. 2 ThürStrG). Werden solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse angelegt oder unterhalten, haben die Eigentümer und Besitzer diese selbst zu beseitigen.

Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir alle Grundstückseigentümer und Besitzer folgende Hinweise zu beachten:

1.

Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken bereits nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen und halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.

2.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Gehwegen, Rad- und Feldwegen rechtzeitig so weit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

Beachten Sie hierbei das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh-, Rad- und Feldwege angrenzen: Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass diese Mindestmaße auch dann eingehalten werden müssen, wenn Äste durch Schneelast oder Raureif niedergedrückt werden.

3.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind.

4.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume auch im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können.

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. Besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. Besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

Das Ordnungsamt der Stadt Hildburghausen wird in der nächsten Zeit verstärkt die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten überprüfen. Bitte beachten Sie, dass die Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzug berechtigt ist, die Anpflanzungen sofort und auf Kosten des Eigentümers oder Besitzers zurückschneiden oder auch beseitigen zu lassen. Ist keine Gefahr im Verzug werden Sie schriftlich aufgefordert, die Anpflanzungen zeitnah ordnungsgemäß zurückzuschneiden bzw. zu entfernen.

Die Stadt Hildburghausen dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihrer Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßiges Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken nachkommen und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leisten.

Das Ordnungsamt der Stadt Hildburghausen