Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (FriedhG EKM) hat die Evangelische Kirchengemeinde Gerhardtsgereuth (K. d. ö. R.) für den Friedhof Gerhardtsgereuth hat die Kirchengemeinde als Trägerin des Friedhofs neue Gebührenordnungen erlassen.
Diese liegen inzwischen genehmigt vor.
Andreas Barth
Evangelisches Pfarramt Schleusingen