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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 3/2025
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (NaB)
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Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Feuchtigkeit und Bewegung in der Luft. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie sowohl in stark besiedelten Räumen wie auch in der freien Landschaft geschützt.

Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-Setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.

Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.

Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden des Landratsamtes Hildburghausen.

Die Stadt Hildburghausen hat eine Baumschutzsatzung, daher ist diese Regelung ebenfalls zu berücksichtigen. Die Baumschutzsatzung regelt, welche Baumarten geschützt sind, ab welchem Umfang der Schutz greift und welche Ersatzpflanzungen Sie bei einer Fällung eventuell leisten müssen. Auskunft über das Vorhandensein einer Baumschutzsatzung und zu einer erforderlichen Baumfällgenehmigung erhalten Sie in Ihrem Baubetriebshof der Stadt Hildburghausen.

Für unsere Bürgerinnen und Bürger ist Herr Mehnert ihr Ansprechpartner. Er gibt Ihnen Auskunft, was in der Baumschutzsatzung erlassen wurde und welche Regelungen einzuhalten sind.

Herrn Mehnert erreichen Sie wie folgt:

Herr John Mehnert

Thomas-Müntzer-Straße 17

98646 Hildburghausen

03685 774 173

j.mehnert@hildburghausen.de