Hiermit gebe ich gemäß § 1 Abs. 3 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) Zeit, Ort und Gegenstand der ersten Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 04.06.2023 öffentlich bekannt.
| Zeit: | Dienstag, 02.05.2023, 18.00 Uhr |
| Ort: | Stadtverwaltung Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen, Sitzungssaal |
Gegenstand:
| - | Begrüßung |
| - | Konstituierung des Wahlausschusses |
| - | Verpflichtung der Beisitzer und des Schriftführers gemäß § 1 Abs. 4 ThürKWO |
| - | Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge |
| - | Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge |
| - | Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlausschusses |
| - | Anfragen und Sonstiges |
Gemäß § 1 Abs. 3 ThürKWO ist die Sitzung öffentlich. Der Gemeindewahlausschuss ist gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.
Dr. Andreas Schulz
Gemeindewahlleiter
Stadt Hildburghausen