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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 4/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (NaB)
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Nachrichten aus der Stadtverwaltung

Straßenschäden durch Risse im Asphalt sowie Schlaglöcher sind auf deutschen Straßen keine Seltenheit. Es fällt vermutlich niemandem von uns schwer, egal ob Radfahrer, Fußgänger oder Autofahrer sofort eine oder mehrere Straßen aufzuzählen, die in einem schlechten Zustand und voll mit Schlaglöchern sind. Gerade in den Wintermonaten vermehren sich die Schlaglöcher durch den häufigen Wechsel von strengem Frost und wärmeren Tagen. Die Leidtragenden sind Autofahrer, die oftmals ohne Vorwarnung und womöglich noch im Dunkeln plötzlich einen heftigen Schlag verspüren. Dabei sind Schäden an Reifen, Felgen, dem Fahrwerk oder der Lenkstange möglich.

Grundsätzlich sind die sogenannten Straßenbaulastträger, also Bund, Länder, Städte, Kommunen oder Gemeinden, für den verkehrssicheren Zustand der Straßen zuständig. Sie müssen Schäden reparieren oder den Autofahrer davor warnen, wenn er mit der Gefahrenstelle nicht rechnen kann. Durch die Verantwortlichen Mitarbeiter des Bauhofes und Bauamtes wird in bestimmten Abständen der verkehrssichere Zustand der Straßen in der Stadt Hildburghausen kontrolliert. Bei Straßen ist es wie bei Brücken: Sie kommen nicht gut mit Temperaturschwankungen zurecht und schon gar nicht mit Kälte. Die Höhenlage der Straße, das lokale Klima und der Zustand der Straße spielen eine Rolle bei der Entstehung von Schlaglöchern.

Weiterhin fahren Autos, Lkw und andere Verkehrsteilnehmer über die Straße der Straßenbelag zerbröselt mit der Zeit immer weiter und der Sog der Reifen, insbesondere bei Schwerlastverkehr, reißt Teile des bröckeligen Straßenbelags heraus. Schließlich ist es fertig: das Schlagloch. Der Einsatz von Streusalz beschleunigt den Prozess überdies, da es korrosiv wirkt.

Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, wenn man über eine beschädigte Straße fährt, kann man lediglich seine Geschwindigkeit beziehungsweise Fahrweise anpassen. Im Prinzip steht das bereits in der Straßenverkehrsordnung in Paragraf 1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Und in Paragraf 3 Absatz 1 der StVO steht, dass man die Geschwindigkeit mitunter an die Straßenverhältnisse anpassen muss. Wenn es aufgrund von Straßenschäden nicht anders möglich ist, heißt das gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit.

Städte und Gemeinden tragen Sorge dafür, dass sich die Straßen und Verkehrswege in einem genügenden Zustand befinden. Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht. Demzufolge ist derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, für diese verantwortlich. Kommen Städte und Gemeinden dieser Pflicht nicht nach, kann Schadenersatzanspruch nach Paragraf 823 ff. BGB gestellt werden. Aus diesem Grund haben Behörden die Pflicht, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen. Dazu wird häufig ein Warnschild vor den Schäden am Fahrbahnrand oder Bürgersteig aufgestellt. Auch Tempolimits sind ein Mittel, Dritte indirekt vor den auf der Fahrbahn lauernden Gefahren zu warnen. Nicht nur die Rechtsprechung, auch die Straßenverkehrs-Ordnung sagt, dass man vorsichtig und vorausschauend fahren muss!

Deshalb sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, fahren Sie aufmerksam, besonnen, vorsichtig und mit gegenseitiger Rücksichtnahme für alle am Verkehr beteiligten Personen.

Vielen Dank.