Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen nimmt gemäß § 80 ThürKO die ihm vorliegende Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis und beschließt gem. § 82 ThürKO die Prüfung der Jahresrechnung 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildburghausen.
einstimmig angenommen
| Ja: 17 | Nein: 0 | Enthaltungen: 0 |
gez. Burkhard Knittel
Beigeordneter
Stadt Hildburghausen