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Hildburghäuser Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen (AB)
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hildburghausen

Kartengrundlage: ThüringenViewer/TOP10_250430

der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung

des Entwurfes des Bebauungsplans

Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "PV-FFA Pfersdorf-Hahnritz"

entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen hat am 24.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet Solare Strahlungsenergie "Pfersdorf-Hahnritz" gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage von Pfersdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (Abbildung) wird umgrenzt von der Landesstraße L 1132 Leimrieth-Zeilfeld im Norden, dem Weg zum Friedenthal im Westen, der Stadtgrenze zu Römhild/ Bedheim im Süden und Südosten sowie Grasland- und Waldflächen im Nordosten.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 29,7ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage mit ca. 33 MWp.

Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), Hinweisen und der Begründung mit Umweltbericht mit Anlagen wird in der Zeit

vom 19.05.2025 bis einschließlich 19.06.2025

auf der Internetseite der Stadt Hildburghausen unter https://www.hildburghausen.de/bekanntmachungen/index.php veröffentlicht.

Ergänzend sind die benannten Planunterlagen innerhalb dieses Zeitraums in der Stadtverwaltung Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen im Bauamt während der Dienststunden:

Montag bis Freitag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag

von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr -

letzter Einlass 18:30 Uhr

einsehbar.

Der Zugang zur Stadtverwaltung außerhalb der Öffnungszeiten wird nach Anmeldung unter Tel. 03685/774-120 oder per E-Mail stadtplanung@hildburghausen.de gewährt.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 19. Juni 2025 (Datum des Poststempels) die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung elektronisch an die Stadtverwaltung Hildburghausen per E-Mail an stadtplanung@hildburghausen.de oder per Briefpost an

Stadtverwaltung Hildburghausen

Bauamt

Clara-Zetkin-Straße 3

98646 Hildburghausen

zu senden oder unter dieser Adresse zur Niederschrift vorzutragen.

Zum Bebauungsplan werden folgende Fachgutachten und sonstigen umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

1.

Begründung zum Bebauungsplan zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Landschaft, Immissionsschutz

2.

Umweltbericht zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter, Sonstige Sachgüter, Abfälle und Abwasser, Nutzung erneuerbarer Energien, Belange der Wirtschaft und Belange der Versorgung

3.

Faunistische Erfassungen der Brutvögel, Reptilien und Amphibien im Rahmen des Projekts Solarpark Pfersdorf - Am Hahnritz (PV140). Böscha GmbH, Hermsdorf, Okt./2024.

4.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Vorhaben SO Solare Strahlungsenergie "PV-FFA Pfersdorf-Hahnritz (PV140). Böscha GmbH, Hermsdorf, Febr. 2025.

5.

Stellungnahmen des Landratsamtes Hildburghausen, vom10.06.24 und 22.06.24 zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser/Gewässer, Landschaftsbild, Eingriffs-Ausgleich-Bilanz, Störfallbetriebe

6.

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Weimar, vom 18.06.24 zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Standort/Landschaft

7.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar, vom 18.06.24, zu den Schutzgütern Wasser/Oberflächenwasserabfluss, Immissionsschutz (Blendung), Sachgüter (Bergbau)

8.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, vom 29.05.24 zu den Schutzgütern Fläche und Boden (landwirtschaftlicher Ertrag), Sachgüter (Wirtschaftswege, Grenzabstände)

9.

Stellungnahme der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG: vom 20.06.24 und vom 22.11.24 zu dem Schutzgut: Mensch/Gesundheit (Sicherheitsabstände), Sachgüter (Hochspannungsleitung)

10.

Stellungnahme des Naturschutzbundes (NABU) vom 19.06.24 zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser/Gewässer, Landschaftsbild

Hinweise

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanungsverfahren und anderer Vorschriften vom 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176) ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich sind leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen: Die o.g. Planunterlagen werden zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Hildburghausen o.g. Adresse öffentlich ausgelegt.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die freiwillige Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB).

In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am Veröffentlichungsort (Internetseite der Stadt Hildburghausen und am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Hildburghausen innerhalb der Öffnungszeiten zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Hildburghausen, den 25. April 2025

gez. Hammerschmidt

Bürgermeister